Im Prozess um den Mord an der regierungskritischen russischen Journalistin Anna Politkowskaja sind die vier einzigen Angeklagten freigesprochen...
Moskau. Im Prozess um den Mord an der regierungskritischen russischen Journalistin Anna Politkowskaja sind die vier einzigen Angeklagten freigesprochen worden. Unmittelbar nach der Verkündung der Freisprüche durch die Geschworenen in Moskau kündigte die Staatsanwaltschaft Berufung an. Freigesprochen wurden die tschetschenischen Brüder Ibrahim und Dschabrail Machmudow, die den mutmaßlichen Mörder am 7. Oktober 2006 zum Tatort gefahren haben sollen. Bei dem Todesschützen soll es sich um ihren Bruder Rustam Machmudow handeln, der in Westeuropa untergetaucht sein soll. Bei dem dritten freigesprochenen Angeklagten handelt es sich um den ehemaligen Polizisten Sergej Chadschikurbanow, der bei dem Verbrechen logistische Hilfe geleistet haben soll. Freigesprochen wurde auch Pawel Riagusow, ein ehemaliger Agent des Inlandsgeheimdienstes FSB, der nicht wegen Beteiligung an dem Mord angeklagt war, sondern wegen Erpressung und Amtsmissbrauchs. Die Angehörigen der Journalistin kritisierten, dass es den Ermittlern nicht gelungen ist, die Identität des mutmaßlichen Mörders nachzuweisen. "Wir haben noch alles vor uns", sagte die Anwältin von Politkowskajas Familie. Nun müsse die Staatsanwaltschaft in Aktion treten.