Berlin. Der Bundeskanzler hat die Vertrauensfrage beantragt. Das Schreiben von Olaf Scholz an die Bundestagspräsidentin.

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat die Vertrauensfrage im Bundestag beantragt. Ein Bote des Bundeskanzleramts überbrachte das Schreiben am Mittwoch dem Büro der Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD). Der Bundeskanzler knapp:

„Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, gemäß Artikel 68 des Grundgesetzes stelle ich den Antrag, mir das Vertrauen auszusprechen. Ich beabsichtige, vor der Abstimmung am Montag, dem 16. Dezember 2024, hierzu eine Erklärung abzugeben“, lautet das Schreiben des Bundeskanzlers.

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Neuwahl soll am 23. Februar stattfinden

Im Artikel 68 des Grundgesetzes ist das Verfahren der Vertrauensfrage geregelt: „Findet ein Antrag des Bundeskanzlers, ihm das Vertrauen auszusprechen, nicht die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages, so kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers binnen einundzwanzig Tagen den Bundestag auflösen“, heißt es darin.

Scholz äußerte sich kurz nach der Veröffentlichung seines Schreibens auch in einer Erklärung vor Journalisten: „Damit möchte ich den Weg frei machen für vorgezogene Bundestagswahlen.“ Er wolle seinen Antrag am Montag im Bundestag vor der Abstimmung der Parlamentarier ausführlich begründen, kündigte der Bundeskanzler an.

Scholz sieht nun die Wähler am Zug

Der Kanzler will die Abstimmung über die Vertrauensfrage verlieren, um Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier die Auflösung des Bundestags vorzuschlagen, damit es Neuwahlen am 23. Februar geben kann.

„Das ist mein Ziel“, sagte Scholz. „In einer Demokratie sind es die Wählerinnen und Wähler, die den Kurs der künftigen Politik bestimmen. Sie entscheiden bei der Wahl, wie wir die großen Fragen beantworten, die vor uns liegen.“