Berlin. Am 23. Februar sollen Bundestagswahlen stattfinden. Der Bundeskanzler geht mit der Vertrauensfrage nun den ersten Schritt.

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat beim Bundestag die Vertrauensfrage beantragt, um eine Neuwahl des Parlaments am 23. Februar herbeizuführen. Wie die Deutsche Presse-Agentur aus Regierungskreisen erfuhr, wurde der Antrag wie geplant heute bei Bundestagspräsidentin Bärbel Bas eingereicht.

Zwischen dem Antrag des Bundeskanzlers an den Bundestag, ihm das Vertrauen auszusprechen, und der Abstimmung „müssen achtundvierzig Stunden liegen“, heißt es in Artikel 68 des Grundgesetzes. Am Montag sollen die Abgeordneten darüber abstimmen.

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Bekommt der Regierungschef bei der Vertrauensfrage keine Mehrheit, „so kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers binnen einundzwanzig Tagen den Bundestag auflösen“, heißt es in Artikel 68. Dann müssten innerhalb von 60 Tagen Neuwahlen stattfinden. 

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Alternativ könnte der Bundespräsident die Auflösung des Bundestages verweigern oder die Parlamentsmehrheit könnte jemand anderen zum Bundeskanzler wählen. Beide Varianten scheinen aber in der aktuellen Lage ausgeschlossen.

FMG/dpa