Berlin. Der gewaltsame Tod einer 36-Jährigen durch die Hände ihres Ex-Mannes schockiert Berlin. Erneut werden Gesetzesverschärfungen gefordert.

Der Tod einer 36-Jährigen in Zehlendorf durch die Hände ihres Ex-Mannes schockiert Berlin. Die Mutter von vier minderjährigen Kindern erlag am Mittwoch ihren schweren Verletzungen, nachdem ihr Ex ihr vor ihrer neuen Wohnung auflauerte und sie mit einem Messer niederstach. Der Fall wird als Femizid bewertet, also einer von Hass und Verachtung getriebenen Tötung von Frauen und Mädchen allein aufgrund ihres Geschlechts. Die Täter sind in solchen Fällen immer Männer.

Dabei hätte sich der mutmaßliche Täter, der mittlerweile in Untersuchungshaft sitzt, der 36-Jährigen gar nicht nähern und vor allem gar nicht wissen dürfen, wo seine Ex-Frau wohnt. Denn die Frau hatte sich als häufiges Opfer häuslicher Gewalt von ihm getrennt und über ein Gericht eine Gewaltschutzverfügung und ein Annäherungsverbot erwirkt. Was ihren Ex allerdings nicht davon abhielt, sie aus dem Hinterhalt zu töten.

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Verstöße werden oftmals nicht einmal als Ordnungswidrigkeit geahndet

Das ist bei weitem kein Einzelfall. Nur: Ein Zuwiderhandeln gegen eine Kontaktverfügung der Polizei stellt keine Straftat dar, ja nicht einmal eine Ordnungswidrigkeit. Ihre Einhaltung wird nicht überwacht. Nach einer richterlichen Entscheidung kann bei Verstößen aber immerhin ein Gewahrsam angeordnet werden.

Etwas anders sieht das bei gerichtlich erlassenen Anordnungen aus. Zwar werden auch diese nicht von der Polizei überwacht. Zuwiderhandlungen werden jedoch als Straftat gewertet. Personen, die sich nicht an die verordnete Kontaktsperre halten, drohen dementsprechend Bußgelder und, wenn sie nicht zahlen, auch Haft.

Dennoch registriert die Berliner Polizei im Jahr 2023 insgesamt 1549 Straftaten gegen das Gewaltschutzgesetz. Seit Jahren schon fordern Kritiker daher eine Reform dieses Systems, etwa durch eine Verbesserung der Hilfsangebote für in Not geratene Frauen.

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Debatte über Fußfesseln bei aggressiven Ex-Partnern

Wie immer bei solchen Fällen werden aber auch Stimmen für weitere Strafverschärfungen laut. „Spitzt sich häusliche Gewalt zu, muss der Staat stärker eingreifen können, als bislang möglich ist“, sagte etwa Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) am Freitag dem „Tagesspiegel“. „Deshalb sollten wir elektronische Fußfesseln einsetzen können. Hält der aggressive Ex-Partner den vorgegebenen Abstand nicht ein, werden die Frauen so durch ein Signal gewarnt.“

Kritik daran kommt von der Berliner Gewerkschaft der Polizei GdP. „Wenn wir uns anschauen, für wie wenig Gewalt- und Sexualstraftäter bis hierhin das Tragen einer Fußfessel gerichtlich angeordnet wurde und wie zeitaufwändig die folgenden Maßnahmen bei Verstößen sind, fällt es schwer daran zu glauben, dass sich dadurch Männer mit Tötungsabsichten abhalten lassen“, so GdP-Sprecher Benjamin Jendro.

Der Rechtsexperte der Linken, Sebastian Schlüsselburg, glaubt hingegen, dass Fußfesseln gerade bei Tätern im Bereich häusliche Gewalt durchaus einen „schützenden Effekt“ haben könnten.