Hamburg. Der Linken-Politiker hatte Polizeischuss auf Ghanaer als „Hinrichtungsversuch“ bezeichnet. Gewerkschaft begrüßt rechtlichen Schritt.


Wegen Äußerungen im Zusammenhang mit einem Polizeieinsatz hat Hamburgs Polizeipräsident Ralf Martin Meyer den Bürgerschaftsabgeordneten Martin Dolzer (Linke) angezeigt. Es gehe dabei um den Paragrafen 186, üble Nachrede, sagte ein Polizeisprecher am Dienstag. Zuvor hatte die „Bild“-Zeitung berichtet.

Bei der Festnahme eines 33-Jährigen am 1. Februar hatte ein Polizist auf den Mann aus Ghana geschossen und ihn verletzt. Nach Polizeiangaben hatte sich der 33-Jährige im Stadtteil St. Georg sehr aggressiv verhalten und den Beamten mit einem Messer angegriffen. Der 46 Jahre alte Zivilpolizist habe zunächst Pfefferspray eingesetzt und dann in einer offensichtlichen Notwehrsituation geschossen.

GdP fordert Linke zur Distanzierung auf

Der Linken-Bürgerschaftsabgeordnete Dolzer hatte der „Tageszeitung“ gesagt: Nach allen Zeugenschilderungen dränge „sich der Eindruck auf“, dass der Polizist nicht in Notwehr handelte, es sich sogar um einen „rassistisch motivierten Hinrichtungsversuch“ handeln könnte. Diese Äußerung war bei der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) und der Gewerkschaft der Polizei (GdP) auf große Empörung gestoßen. Am Donnerstag will der Innenausschuss der Bürgerschaft auf Antrag der Linken über den Polizeieinsatz debattieren.

Der Landesvorsitzende der GdP, Gerhard Kirsch, begrüßte die Strafanzeige gegen Dolzer: „Die Strafanzeigenerstattung eines Hamburger Polizeipräsidenten gegen einen Bürgerschaftsabgeordneten dürfte ein einmaliger Vorgang sein und zeigen, dass der schäbige Vorwurf eines ‘Hinrichtungsversuchs’ durch die Polizei nicht unbeantwortet bleiben kann. Herr Dolzer hat sich nicht einmal zu einer Entschuldigung hinreißen lassen – allein aus diesem Grund ist er nicht würdig, der Hamburgischen Bürgerschaft anzugehören. Ich fordere die Linke auf, sich klar und deutlich von Herrn Dolzer zu distanzieren und den Anstand zu beweisen, über den Herr Dolzer offensichtlich nicht verfügt.“