Berlin. Bundesbildungsministerin Stark-Watzinger hat ihre Staatssekretärin entlassen. Bezüge erhält sie trotzdem. Was sie nun erwarten kann.

Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) steht nach dem Rauswurf ihrer Staatssekretärin unter Rechtsfertigungsdruck. Wie viel Verantwortung trägt sie an Sabine Dörings Plan, Hochschullehrern die Förderungen für Forschungsprojekte zu kürzen, die in einem offenen Brief den propalästinensischen Protest an ihren Unis unterstützt hatten? Während die Ministerin nun Rücktrittsforderungen zurückweist, wird immer klarer, dass ihre geschasste Staatssekretärin in den kommenden Monaten wahrscheinlich finanziell bestens abgesichert ist.

Ruhegehaltsanspruch wird erst nach fünf Jahren erworben

Noch drei Monate lang bekommt sie ihre vollen Bezüge von 16.084 Euro (B11), danach wird das Ruhegehalt ermittelt, wie aus einem Papier des Deutschen Bundestages hervorgeht. Ob Döring, die vorher schon Beamtin war, ein Ruhegehalt bekommt, ist noch zu prüfen. Das steht politischen Beamten erst nach fünf Jahren zu. Döring wurde aber erst im Februar 2023 Staatssekretärin unter Stark-Watzinger.

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Weich fällt sie trotzdem, denn ihr steht Übergangsgeld zu: Für mindestens sechs Monate und maximal drei Jahre erhält sie 72 Prozent ihrer bisherigen Bezüge – rund 11.500 Euro. Bis zu ihrem Posten als Staatssekretärin war

seit 2008 Professorin für Philosophie an der Universität Tübingen gewesen.

Hintergrund für die Entlassung war ein Brief im Mai dieses Jahres, den eine Gruppe von Dozenten verschiedener Berliner Hochschulen unterzeichnet hatte. Darin kritisierten sie die Räumung eines propalästinensischen Protestcamps an der Freien Universität (FU) Berlin. Döring veranlasste daraufhin zu prüfen, ob Fördermittel gestrichen werden sollten.

Gefördert wird nur aufgrund wissenschaftlicher Kriterien

Dazu erklärte Döring, dass sie sich bei ihrem Auftrag der rechtlichen Prüfung „offenbar missverständlich ausgedrückt“ habe. Dennoch sei laut Ministerium der Eindruck entstanden, das Bundesbildungsministerium mache wissenschaftliche Förderung von der politischen Haltung der Antragsteller abhängig. Stark-Watzinger machte in ihrer Pressemitteilung klar, dass Wissenschaftsförderung nur nach wissenschaftlichen Kriterien erfolge. Alles andere widerspreche den Prinzipien der Wissenschaftsfreiheit. Zudem sei der offene Brief von der Meinungsfreiheit gedeckt.