Berlin. Wirbel um den AfD-Bundesparteitag: Ein Gericht hat nun entschieden, dass die Veranstaltung in der Essener Grugahalle stattfinden darf.
Die Stadt Essen muss der AfD die Grugahalle für den Bundesparteitag der Partei Ende Juni zur Verfügung stellen. Das hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden. In einem am Freitag veröffentlichten Beschluss entschied das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, die Stadt dürfe den Zugang zu der Halle nicht von der Abgabe einer strafbewehrten Selbstverpflichtungserklärung abhängig machen. Die AfD dürfe nicht anders behandelt werden als andere Parteien, entschied das Gericht.
Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster einlegen (Az: 17 L 888/24 und 15 L 881/24). Der Streit um den Bundesparteitag ist ebenfalls noch anhängig am Landgericht Essen. Über die Zivilklage will das Gericht am Montag in mündlicher Verhandlung entscheiden.
AfD hält Gerichtsurteil für richtig
Der stellvertretende AfD-Bundessprecher Peter Boehringer erklärte, die Entscheidung des Gerichts sei nachvollziehbar und richtig. Die Stadt Essen habe eine „lex AfD“ kreieren wollen. „Dem hat das Gericht nun einen Riegel vorgeschoben.“ Der Rechtsstaat habe gesiegt.
Die Essener Messe hatte den Mietvertrag mit der AfD gekündigt, nachdem der Essener Stadtrat am 29. Mai von der AfD eine strafbewehrte Selbstverpflichtungserklärung gefordert hatte. Darin sollte die Partei erklären, dass sie auf dem Parteitag strafbare Äußerungen verhindern oder sofort unterbinden würde.
Nachdem die AfD diese Erklärung nicht abgegeben hatte, kündigte die von der Stadt als Mehrheitsgesellschafterin betriebene Messe Essen den bereits im Januar 2023 geschlossenen Mietvertrag. Gegen diese Kündigung wehrte sich die AfD dem nun veröffentlichten Beschluss zufolge erfolgreich.