Berlin/Halle. Das Landgericht Halle hat Thüringens AfD-Chef zu einer Geldbuße verurteilt. Verteidigung und Anklage prüfen, ob sie in Revision gehen.
Das Urteil ist gefallen. Der thüringische AfD-Chef Björn Höcke ist in Halle zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Für die Verwendung einer verbotenen SA-Losung soll Höcke 100 Tagessätze zu jeweils 130 Euro bezahlen, urteilte das Landgericht Halle am Dienstagabend. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision ist innerhalb einer Woche möglich.
Verteidigung und Staatsanwaltschaft wollen mögliche Rechtsmittel prüfen. Höckes Anwalt Ralf Hornemann sagte am Mittwoch, es sei noch nicht entschieden, ob er uns seine Kollegen Revision einlegten. Einer der drei Anwälte des thüringischen AfD-Chefs hatte bereits vor der Urteilsverkündung am Dienstag erklärt, man werde „die Sache nach ganz oben treiben“.
Die Staatsanwaltschaft hatte ihrerseits kurz nach der Urteilsverkündung erklärt, mögliche Rechtsmittel prüfen zu wollen. Staatsanwalt Benedikt Bernzen hatte im Schlussvortrag eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten zur Bewährung sowie eine Geldstrafe von 10.000 Euro für Höcke gefordert.
Höcke nutzte verfassungswidrige SA-Parole
Die fünfte Strafkammer sah es als erwiesen an, dass er im Mai 2021 bei einer Kundgebung in Merseburg die verbotene Parole „Alles für Deutschland“ der Sturmabteilung (SA) der NSDAP verwendet habe. Wörtlich hatte Höcke gesagt: „Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland“.
Dabei handle es sich um eine Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen nach Paragraf 86a des Strafgesetzbuchs. Der Vorsitzende Richter erklärte, Höcke habe damit Grenzen testen wollen. Der 52-Jährige hatte die Vorwürfe vor Gericht zurückgewiesen.
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Staatsanwaltschaft wollte Freiheitsstrafe
Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung gefordert. Es sei weder nachvollziehbar noch glaubhaft, dass Höcke nicht gewusst habe, dass die Parole verboten ist, erklärte Staatsanwalt Benedikt Bernzen.
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Zudem solle der AfD-Politiker 10.000 Euro zahlen, möglichst für gemeinnützige Einrichtungen. Höckes Verteidiger forderten in langen Vorträgen einen Freispruch.
Rechtsanwalt Philip Müller sagte, einen Bezug zur NS-Zeit habe es bei der Veranstaltung in Merseburg nicht gegeben. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass die Parole planvoll oder vorbereitet verwendet worden sei.
Die Thüringer AfD wird vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft und beobachtet, Höcke ist ihr Landeschef. Direkte Folgen für seine Spitzenkandidatur bei der Landtagswahl in Thüringen am 1. September gibt es mit dem jetzigen Urteil nicht. Mehr zum Thema lesen:AfD zu Recht rechtsextremistischer Verdachtsfall
AfD-Chef Höcke muss sich weiter verantworten
Der Politiker wird voraussichtlich auf die Anklagebank in Halle zurückkehren müssen, weil er im Dezember vergangenen Jahres die Parole „Alles für Deutschland“ noch einmal bei einem Auftritt in Gera verwendet haben soll.
Dort soll er laut Anklage als Redner den ersten Teil „Alles für“ selbst gesprochen und dann das Publikum durch Gesten animiert haben, „Deutschland“ zu rufen.
Zu diesem Zeitpunkt waren die Anzeige wegen der Rede in Merseburg und die Ermittlungen längst Thema in den Medien. Am Landgericht Mühlhausen in Thüringen wurde zudem eine Anklage gegen ihn wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung zugelassen. Termine gibt es für beide Verhandlungen bislang nicht. (pcl/epd/dpa)
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