Berlin. Für 2023 müssen Mieter den CO₂-Preis beim Heizen nicht mehr allein tragen. Was gilt und wer aktiv werden muss, um Geld zu bekommen.

Die Heizung aufzudrehen, ist mit dem Jahreswechsel teurer geworden: Seit dem 1. Januar gilt für Gebäude ein CO₂-Preis von 45 Euro pro Tonne, zehn Euro mehr als noch im vergangenen Jahr. Für Mieter bringt der Jahreswechsel aber auch gute Nachrichten. Denn wenn im Laufe des Jahres die Heizkostenabrechnungen für das vergangene Jahr ins Haus flattern, wird darauf zum ersten Mal stehen, dass Bewohner von Mietwohnungen den CO₂-Preis für Wärme nicht allein tragen müssen.

2023 ist das erste Jahr, in dem diese Kosten zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden. Als der CO₂-Preis für Gebäude und Verkehr 2021 eingeführt wurde, trugen Mieterinnen und Mieter die zusätzlichen Kosten zunächst allein. Ende 2022 dann beschloss die Ampel-Koalition, die Belastung teilweise auf Vermieter zu übertragen.

Damit sollte der Tatsache Rechnung getragen werden, dass Mieter zwar ihren Verbrauch regeln können, aber kaum Einfluss darauf haben, wie ihre Wohnung beheizt wird und wie gut das Gebäude gedämmt ist. Mieter, die in einem schlecht isolierten Haus wohnen und viel heizen müssen, um eine akzeptable Raumtemperatur zu erreichen, sollen dafür nicht zusätzlich bestraft werden. Umgekehrt sollen Vermieter, deren Gebäude energetisch effizient sind, nicht dafür zahlen müssen, wenn ihre Mieter trotzdem viel Heizenergie verbrauchen.

Heizen: Vermieter haben wenig Einfluss auf Verbrauch

Dafür wurde ein System mit zehn Stufen festgelegt. In Gebäuden, in denen sehr wenig Kohlenstoffdioxid pro Quadratmeter ausgestoßen wird, tragen die Mieter 100 Prozent der Kosten des CO₂-Preises. Am anderen Ende der Skala, in Häusern mit einem sehr hohen CO₂-Ausstoß pro Quadratmeter, müssen Vermieter 95 Prozent übernehmen.

Mieter müssen nicht mehr allein die Kosten fürs Heizen tragen.
Mieter müssen nicht mehr allein die Kosten fürs Heizen tragen. © picture alliance / photothek | Liesa Johannssen

Anhand der verbrauchten Energie und des genutzten Brennstoffs wird berechnet, wie viel Kohlenstoffdioxid pro Quadratmeter im Gebäude anfällt. Dieser Wert legt fest, in welcher Stufe das Gebäude eingeordnet wird. Entsprechend wird dann die Aufteilung der Kosten für die einzelne Wohnung festgelegt. Die Aufgabe, diese Verteilung zu berechnen, liegt bei den Vermieterinnen und Vermietern. Die meisten dürften sie auslagern an Dienstleistungsunternehmen.

Etwas komplizierter ist die Lage für Mieter, die ihren Brennstoff selbst beziehen, etwa weil sie eine Gasetagenheizung haben und einen eigenen Vertrag mit dem Gasversorger. In diesem Fall weist der Versorger auf seiner Rechnung an den Mieter die Kosten für den CO₂-Preis aus. Anspruch auf eine Aufteilung dieser Kosten gibt es aber auch dann. Mieterinnen und Mieter müssen in diesem Fall selbst berechnen, welchen Anteil der Vermieter trägt, und diesen aktiv von ihm einfordern.

CO₂-Preis in Mietwohnungen: Mieterbund begrüßt Aufteilung

Davon betroffen ist eine Minderheit von Mieterinnen und Mietern: Von insgesamt 42 Millionen Wohnungen in Deutschland werden laut dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft 11,6 Prozent per Gasetagenheizung beheizt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband bietet online Hilfe bei der Berechnung an, auch auf der Website des Bundeswirtschaftsministeriums gibt es ein entsprechendes Werkzeug.

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Beim Mieterbund ist man grundsätzlich zufrieden mit der festgelegten Verteilung, auch wenn Erfahrungen aus der Praxis noch fehlen. Denn 2023 ist das erste Abrechnungsjahr, für das diese Regelung gilt, und viele Mieter werden erst gegen Ende 2024 ihre Nebenkostenabrechnung für das vergangene Jahr erhalten. „Das Gesetz gibt vor, dass der Bestandteil des CO₂-Preises an den Kosten ausgewiesen werden muss“, sagt Jutta Hartmann, Sprecherin der Interessenvertretung der Mieter. „Wie transparent Vermieter damit umgehen, werden wir sehen. Es wird sicherlich nicht leicht für Mieterinnen und Mieter, das zu überprüfen.“

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    Äußerst unzufrieden dagegen zeigt man sich beim Eigentümerverband Haus und Grund. „Der Umlagemaßstab orientiert sich nicht am Zustand des Gebäudes, sondern am CO₂-Ausstoß pro Quadratmeter, und das wiederum setzt beim Verbrauch an“, sagt Verbandspräsident Kai Warnecke dieser Redaktion. Darüber aber habe der Vermieter keine Kontrolle. „Wer in einem schlecht isolierten Haus wohnt, zieht sich vielleicht eher einen Pullover an, als die Wohnung auf 21 Grad zu heizen, weil er weiß, dass dafür viel Energie nötig ist. Wer aber weiß, dass das Gebäude gut isoliert ist, ist weniger motiviert zu sparen. Und am Ende ist der CO₂-Ausstoß der gleiche.“

    Eigentümerverband will gegen die „ungerechte“ Regelung klagen

    Der Verband plädiert stattdessen für eine Rückerstattung des CO₂-Preises als Klimageld. Das hatten SPD, Grüne und FDP im Koalitionsvertrag angekündigt. Die Umsetzung lässt bisher aber auf sich warten. Haus und Grund will gegen die aus Sicht des Verbands „ungerechte“ Verteilung der zusätzlichen Kosten rechtliche Schritte einlegen und Regelung vom Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen. „Wir suchen den Weg nach Karlsruhe“, sagt Warnecke. „Wir haben nicht den Eindruck, dass dieser Maßstab als Begründung sachgerecht ist für die Aufteilung des CO₂-Preises.“

    Sobald ein geeigneter Fall gefunden sei, werde man deshalb klagen. Warnecke geht davon aus, dass das allerdings erst in einigen Monaten der Fall sein wird. Einig sind sich Vertreter von Mietern und Vermietern in einem Punkt: Dass diese Aufteilung der CO₂-Bepreisung im Gebäudesektor Hausbesitzer motivieren wird, ihre Gebäude zu sanieren und so klimafreundlicher zu machen, daran zweifeln beide Seiten.