Berlin/Rostock. Der frühere Bundesverkehrsminister Günther Krause hat die Verschleierung von Vermögen zugegeben. Nun droht sogar eine Freiheitsstrafe.
Die Folgen könnten schwerwiegend sein. Dem früheren Bundesverkehrsminister Günther Krause droht eine Bewährungsstrafe. Der Grund: Jetzt hat er die rechtswidrige Verschleierung von Vermögen zugegeben. Unter anderem habe Krause Verdienste aus seiner Mitwirkung bei der RTL-Show „Ich bin ein Star – Holt mich hier raus“ während seines Insolvenzverfahrens verschwiegen. Das sagte sein Anwalt am Montag zum Auftakt eines Bankrott- und Betrugsprozesses gegen den ehemaligen CDU-Politiker.
Laut Staatsanwaltschaft soll Krause dem Insolvenzverwalter und Gläubigern mehr als 370.000 Euro vorschwiegen haben. Der heute 69-Jährige hatte als Chef-Unterhändler der DDR 1990 gemeinsam mit dem damaligen Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) den Einheitsvertrag unterschrieben. Am kommenden Montag soll der Prozess fortgesetzt werden.
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So viel Geld hat Günther Krause vorenthalten
Allein für seine Mitwirkung bei der 14. Staffel von „Ich bin ein Star – Holt mich hier raus“, bei der er gesundheitsbedingt bereits in der ersten Folge das Dschungelcamp verließ, und seine Zusage bereits zur vorangegangenen Staffel erhielt Krause laut Staatsanwaltschaft insgesamt mehr als 160.000 Euro. Andere nicht angegebene Einkünfte stammten demnach etwa von der MDR-Talkshow „Riverboat“, einem lukrativen Beratervertrag mit einer Immobilienfirma oder aus Erlösen aus dem Verkauf von Krauses Buch „Das ewige Licht – Der Beginn eines neuen Zeitalters“, in dem es um Energiegewinnung aus kosmischer Strahlung geht.
Nach dem Ausscheiden aus der Politik sei sein Mandant – Ingenieur für Bauwesen und Informatik – zu seiner wissenschaftlichen Arbeit zurückgekehrt, habe sich dabei aber als Unternehmer verschuldet, sagte Krauses Anwalt. Er sprach von einem kranken und überschuldeten Rentner. „Hier steht ein Angeklagter mit Scham und Demut.“
Diese Strafe könnte Günther Krause drohen
Das Gericht hatte ein frühzeitiges Geständnis zur Voraussetzung für eine vorgeschlagene Verständigung zwischen den Parteien gemacht. Diese sieht eine mögliche Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten bis zu zwei Jahren bei einer Bewährung von vier Jahren und gegebenenfalls gemeinnützige Arbeit vor. Gleichzeitig würden einzelne Punkte der Anklage entfallen.
Von 1991 bis 1993 war Krause Bundesminister für Verkehr und trat nach mehreren Affären zurück. (dpa/fmg)