Berlin. Mit Durchsuchungen auch in Hamburg ist die Bundesanwaltschaft gegen mutmaßliche Helfer der Terrorgruppe IS vorgegangen.
In mehreren Bundesländern sind am Mittwoch sieben mutmaßliche Unterstützer der Terrorgruppe Islamischer Staat (IS) festgenommen worden. Wie die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe mitteilte, starteten zudem Durchsuchungen in 19 Objekten in Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sowie den Niederlanden. Den vier Frauen und drei Männern werde zur Last gelegt, terroristische Aktivitäten des IS durch Spenden gefördert zu haben.
Anlass der Razzia ist demnach ein internationales Finanzierungsnetzwerk gewesen. Seit 2020 hätten zwei Anhängerinnen des IS von Syrien aus über den Online-Dienst Telegram für Geldzahlungen geworben, teilte die oberste Anklagebehörde Deutschlands mit. „In das Netzwerk eingebunden waren Finanzmittler, die Gelder sammelten und Konten oder digitale Spendenkassen zur Verfügung stellten.“ Das gesammelte Geld sei an IS-Mitglieder in Syrien oder an von dort benannte Mittelsleute transferiert worden - insgesamt mindestens 65.000 Euro.
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Allein in NRW wurden demnach vier Personen festgenommen, und zwar im Kreis Heinsberg und im Rheinisch-Bergischen Kreis, wie aus der Mitteilung der Karlsruher Bundesanwaltschaft hervorging. Hintergrund der Razzia sind nach dpa-Informationen Spendensammlungen zugunsten von mutmaßlichen Anhängerinnen der Terrormiliz IS. Die Kampagnen in sozialen Medien mit Titeln wie „Deine Schwester im Camp“ laufen schon seit einigen Jahren. Sie dienen dem Zweck, IS-Frauen finanziell zu unterstützen, die mit ihren Kindern seit der militärischen Niederlage der Terrormiliz in Syrien leben, vor allem in dem von kurdischen Gruppen kontrollierten Lager Al-Hol.
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"Islamischer Staat": Zurückgekehrte IS-Frauen oft in Deutschland vor Gericht
Immer wieder gab es Berichte, wonach Frauen, Kinder und Jugendliche, die sich dem IS bis heute zugehörig fühlen, gegen Zahlung hoher Geldbeträge aus dem Lager geschmuggelt wurden. Von den mehreren Dutzend IS-Frauen, die in den vergangenen Jahren nach Deutschland zurückgekehrt sind, wurden etliche nach ihrer Ankunft inhaftiert und vor Gericht gestellt. Ein Teil von ihnen kam über Rückholaktionen mit ihren Kindern aus Syrien nach Deutschland, andere wurden abgeschoben oder kamen auf eigene Faust zurück.
Der IS kontrollierte über Jahre große Gebiete im Bürgerkriegsland Syrien und im benachbarten Irak. Im Juni 2014 rief er ein sogenanntes Kalifat aus und reklamierte seinen Führungsanspruch im globalen Dschihad. Die Hochphase endete laut dem Verfassungsschutz 2016. Mittlerweile haben die Extremisten ihr Herrschaftsgebiet wieder verloren. IS-Zellen sind aber in beiden Ländern weiter aktiv.
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Seit Anfang Januar 2014 können gemäß Strafgesetzbuch Taten von Mitgliedern oder Unterstützern des IS, die deutsche Staatsbürger sind, sich in Deutschland aufhalten oder hier tätig werden, strafrechtlich verfolgt werden. Das Innenministerium erließ ferner am 12. September 2014 ein Betätigungsverbot für den IS in Deutschland. Dieses umfasst unter anderem jegliche Beteiligung in sozialen Medien und Demonstrationen zugunsten des IS und jede Art von Unterstützungshandlung wie das Einwerben von Geld und Material sowie das Anwerben von Kämpfern. Diese Handlungen sind seither strafbar. (fmg/afp/dpa)