Berlin. Steuererklärungen sind oft eine lästige Angelegenheit. Doch mit diesen Tipps und Tricks sind die Formulare schnell ausgefüllt.

  • Viele Menschen empfinden die Anfertigung und Abgabe von Steuererklärungen als lästige Aufgabe
  • Allerdings kann man viel Zeit sparen, wenn man sich vorab über die wichtigsten Punkte informiert
  • Wir geben Tipps und zeigen, welche Formulare Sie ausfüllen müssen

Auch in diesem Jahr kommt eine nicht gerade beliebte Aufgabe auf Steuerzahler zu: die Abgabe einer Steuererklärung. Was von vielen Deutschen als lästiger Papierkram empfunden wird, ist mit einigen Tricks schnell erledigt. Diese Tipps sollten Sie kennen.

Steuererklärung: Das richtige Programm finden

Steuerzahler haben drei Möglichkeiten, ihre Steuererklärung abzugeben:

  • elektronisch
  • auf dem Postweg
  • über einen Steuerberater

Für diejenigen, die auch ohne professionelle Beratung eine Anleitung bevorzugen, bieten sich Steuer-Progamme an.

Mittlerweile gibt es zahlreiche Anwendungen, die das Anfertigen einer Steuererklärung vereinfachen. Am bekanntesten ist die Elektronische Steuererklärung, kurz Elster. Dabei handelt es sich um die offizielle Steuer-Software und das Webportal der deutschen Finanzbehörden. Das kostenlose Programm gibt es bereits seit 1996.

Bei Elster steht Ihnen ein Anlageassistent zur Verfügung. Wer allerdings noch etwas mehr virtuelle Hilfe benötigt, kann auf kostenpflichtige Programme zurückgreifen. Wiso Steuersparbuch, Wiso Steuerweb und Tax schnitten beim "Finanztest" mit "gut" ab.

Finanzamt: Diese Informationen liegen den Behörden bereits vor

Falls Sie Ihre Steuererklärung postalisch einreichen wollen, können Sie sich die amtlichen Formulare direkt bei Ihrem Finanzamt abholen. Alternativ können Sie die Unterlagen auf dem Formularserver der Bundesfinanzverwaltung ausdrucken. In beiden Fällen müssen die Papiere nicht vollständig ausgefüllt werden, da einige Daten den Finanzämtern schon vorliegen. Dazu zählen Informationen zum Arbeitgeber, zu Rentenstellen, Krankenkassen und Trägern von Sozialleistungen. Die entsprechenden Punkte sind grün markiert und mit einem "e" gekennzeichnet.

Füllen Sie Ihre Steuererklärung zum wiederholten Mal elektronisch aus, haben Sie die Möglichkeit, allgemeine Personalien aus den vergangenen Jahren zu übernehmen. Diese müssen lediglich bei erster Nutzung einmalig eingegeben werden.

Steuererklärungen: Die Formulare im Überblick

Die zu ausfüllenden Formulare sind vom Steuerzahler abhängig. Ob eine Anlage für die Steuererklärung relevant ist, kommt ganz auf die Personalien an.

Die ersten Seiten der elektronischen Steuererklärung stellen das Äquivalent zum zweiseitigen Mantelbogen in Papierform dar. Alle Steuerzahler müssen ihren Name, ihre Adresse, Steuernummer, Bankverbindung und Religionszugehörigkeit angeben.

Anlagen, die grundsätzlich zur Steuererklärung gehören, sind:

  • Anlage Sonderausgaben
  • Anlage Außergewöhnliche Belastungen
  • Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen

Anlage N ist für Arbeitnehmer und Pensionäre relevant. Hier können Sie Angaben zum Lohn und zu Werbungskosten machen.

Anlage R befasst sich mit der Rente: Hier tragen Sie Ihre gesetzliche Rente oder Renten aus privaten Versicherungen ein. Außerdem können Sie auch hier Werbungskosten angeben.

Anlage Vorsorgeaufwand: Dieses Formular sollte jeder Steuerzahler ausfüllen, der Versicherungsbeiträge zahlt, darunter Kranken-, Pflege-, Renten-, Betriebsrenten und Rürup-Rentenversicherung. Auch Erwerbs-, Berufsunfähigkeits-, Risikolebens-, Kapitallebens-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen zählen dazu.

Anlage KAP: Hier können Sie Einkünfte aus Kapitalvermögen angeben. Dazu zählen sowohl Aktien als auch Erträge aus Bausparverträgen. Für die meisten Kapitaleinkünfte ziehen Banken und Versicherungen allerdings schon vor der Ausschüttung 25 Prozent Abgeltungssteuer und Solidaritätszuschlag sowie je nach Religion auch Kirchensteuer ab. In diesen Fällen sind dann keine Einträge in der Steuererklärung nötig.

Sollten Sie bei Ihren Banken keine oder zu geringe Freistellungsaufträge gestellt haben, sollten Sie die Anlage ausfüllen. Damit wird keine Abgeltungssteuer auf Ihre Kapitalerträge abgeführt. Pro Jahr sind 801 Euro steuerfrei.

Anlage AV: In dieser Anlage können Riester-Sparer ihre Beiträge zur Riesterversicherung eintragen. Sie können hiermit von einem Sonderausgabenabzug von bis zu 2100 Euro profitieren. Möglicherweise sind die Riester-Zulagen für die Steuerzahler allerdings günstiger.

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    Anlage Kind: Dieses Formular ist für Eltern gedacht. Hier können Sie Auskunft über Kindergeld, Versicherungsbeiträge und Betreuungskosten geben. Ein Entlastungsbeitrag steht Alleinerziehenden zu.

    Anlage V: Dieses Dokument richtet sich an Vermieter. Sie können hier ihre Einnahmen sowie ihre Werbungskosten angeben. Personen, die unregelmäßig einzelne Zimmer vermieten, könnten mit der Freigrenze von 520 Euro im Jahr auskommen.

    Anlage S ist für Selbstständige gedacht. Zudem müssen Freiberufler in der Anlage EÜR ihre Einnahmen-Überschuss-Rechnung abgeben, in Anlage G außerdem gewerbliche Einkünfte.

    Anlage Sonstiges: Steuerzahler können in diesem Dokument Angaben zur Steuerermäßigung bei der Erbschaftssteuer oder zum Verlustabzug machen.