Karlsruhe/Berlin. Wird der Whistleblower Edward Snowden nun doch in Deutschland als Zeuge gehört? Ein BGH-Gerichtsbeschluss könnte das möglich machen.
Die Bundestagsfraktionen von Linken und Grünen haben vor dem Bundesgerichtshof erfolgreich einen Beschluss erwirkt. Die Entscheidung des Gerichtes könnte eine Befragung von Edward Snowden in Berlin ermöglichen.
In einem am Montag bekanntgewordenen Beschluss vom 11. November entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass der NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestages noch einmal über Teile eines Antrags abstimmen muss, mit dem die Bundesregierung aufgefordert werden soll, die Voraussetzungen für eine Vernehmung des Zeugen Snowden in Deutschland zu schaffen.
Ausschuss befürwortet Befragung von Snowden
Eine mögliche Befragung des 33-jährigen Whistleblowers in Berlin sorgt schon lange für Zündstoff. Der NSA-Untersuchungsausschuss entschied bereits 2014, Snowden, der auf seiner Flucht Asyl in Russland bekam, als Zeugen zu hören. Das wurde bisher nicht umgesetzt. Grüne und Linke halten der Bundesregierung vor, eine Entscheidung dazu in die Länge zu ziehen.
In einer erneuten Abstimmung geht es um „pass- und ausländerrechtliche Ermöglichung von Einreise und Aufenthalt sowie Zusage eines wirksamen Auslieferungsschutzes“. Sollte der entsprechende Antrag weiterhin von einem Viertel der Ausschussmitglieder unterstützt werden, müsse der Ausschuss zumindest mehrheitlich zustimmen, entschied eine Ermittlungsrichterin.
Grüne sehen Sabotage durch Bundesregierung
„Das Urteil ist eine Blamage für die Große Koalition, die versucht hat, mit fadenscheinigen Argumenten eine ordnungsgemäße Zeugenvernehmung von Edward Snowden zu sabotieren“, erklärte Konstantin von Notz, Grünen-Obmann im NSA-Untersuchungsausschuss.
Snowden hatte im Juni 2013 die ausufernde Internet-Überwachung durch den US-Abhördienst NSA und seinen britischen Partner GCHQ enthüllt. Auch Deutschland soll davon betroffen gewesen sein, das war auch der Auslöser für die Einrichtung des parlamentarischen Untersuchungsausschusses. Unter anderem könnte den von Snowden mitgenommenen Papieren zufolge auch ein Handy von Bundeskanzlerin Angela Merkel überwacht worden sein.
Bundesregierung will diplomatische Verstimmung verhindern
Im Dezember 2014 waren Grüne und die Linke mit einem Vorstoß am Bundesverfassungsgericht gescheitert, um die Befragung Snowdens durchzusetzen. Das oberste deutsche Gericht in Karlsruhe hatte die Klage abgelehnt und auf die Zuständigkeit des BGH verwiesen.
Die Koalitionspartner Union und SPD hatten sich gegen eine Vernehmung auf deutschem Boden gestellt und waren damit den außenpolitischen Bedenken der Bundesregierung gefolgt. Diese fürchtet eine schwere Belastung der Beziehungen zu den USA, falls der frühere Geheimdienstmitarbeiter nach Deutschland kommen würde. Für Grüne und Linke ist eine Vernehmung per Video oder in Moskau dagegen nicht gleichwertig zu einer persönlichen Befragung in Berlin.
So geht es weiter
Der jetzige Beschluss des BGH ist nach Ansicht von Martina Renner, Linken-Obfrau im Untersuchungsausschuss, „eine große Chance für den Bundestag, mit dem Zeugen Edward Snowden wesentliche Fragen der Überwachungspraxis der USA zu klären“. Das sei lange überfällig. „Die Bundesregierung steht jetzt vor der Bewährungsprobe. Sie darf sich den Interessen der Geheimdienste nicht unterwerfen.“
Wir geht es nun weiter? „Wir werden das Thema noch in dieser Sitzungswoche erneut im Ausschuss aufsetzen“, erklärte von Notz mit Blick auf die Ausschusssitzung am Donnerstag. „Nach diesem Urteil kommt die Bundesregierung nicht mehr umhin, sich in der Frage endlich klar zu verhalten.“ (dpa)