Berlin. Demonstranten wollten vor der türkischen Botschaft in Berlin das Gedicht „Schmähkritik“ gegen Erdogan zeigen. Das verbot ein Gericht.
Das umstrittene Gedicht „Schmähkritik“ des Satirikers Jan Böhmermann darf bei einer Demonstration vor der türkischen Botschaft in Berlin weder gezeigt noch rezitiert werden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
Geplant war dies bei einer Versammlung unter dem Motto „Ziegendemo gegen Beleidigung“ vor der Botschaft am Freitagvormittag. Teilnehmer der Versammlung sollten Ziegenmasken oder Kopftücher tragen und „künstlerische Schrifttafeln“ vor sich aufstellen. Auf den Schildern sollten Teile des Gedichts abgedruckt werden.
Verwaltungsgericht bestätigt Auflagen der Polizei
Die Polizei hatte das öffentliche Zeigen oder Rezitieren der „Schmähkritik“ oder einzelner Textpassagen daraus untersagt, weil dies den Verdacht einer Straftat begründen könnte. Zudem hätten die Formulierungen einen „grob ehrverletzenden Charakter“, hieß es.
Das Verwaltungsgericht bestätigte die Auflage der Polizei, traf aber keine Aussage über die Strafbarkeit des Handelns von Jan Böhmermann. Das isolierte Zitieren des Gedichts erfülle jedoch die Voraussetzungen einer beleidigenden Schmähkritik. Laut Polizei fand am Freitagvormittag keine Versammlung statt. (dpa)