München.
Im Münchner NSU-Prozess ist die Beweisaufnahme erneut ins Stocken geraten. Das Gericht lehnte am Dienstag Anträge der beiden Angeklagten Beate Zschäpe und Ralf Wohlleben auf Aussetzung des Verfahrens ab. Die Wohlleben-Verteidigung warf dem Oberlandesgericht daraufhin vor, wichtige Tatsachen nicht zur Kenntnis zu nehmen. Die geplante Vernehmung mehrerer Kriminalermittler verzögerte sich. Am Mittag unterbrach das Gericht die Verhandlung und vertagte sich auf Mittwoch.