Karlsruhe.

Im NPD-Verbotsverfahren sind die vom Bundesverfassungsgericht geforderten weiteren Unterlagen der Länder in Karlsruhe eingegangen. Das Gericht hatte die Länder aufgefordert, bis zum 15. Mai Beweise für den Abzug von V-Leuten aus den NPD-Führungszirkeln vorzulegen. Den ersten Verbotsantrag 2003 hatte das Gericht abgewiesen, weil der Verfassungsschutz damals auch in der Parteispitze Informanten hatte.