Seit Jahren macht sich Lorenz Caffier für ein NPD-Verbot stark. Die Rückendeckung aus den Reihen der Ministerpräsidenten kommt dem Chef der Innenministerkonferenz recht. Doch mahnt er Rechtssicherheit an, damit es nicht wie beim Verbotsverfahren 2003 zu einer Pleite kommt.

Schwerin. Die Innenminister der Länder sehen sich nach dem klaren Bekenntnis einiger Ministerpräsidenten zu einem neuen NPD-Verbotsantrag in ihrem Verfahrensvorbereitungen bestärkt. Wie der Chef der Innenministerkonferenz, Mecklenburg-Vorpommerns Ressortchef Lorenz Caffier (CDU), am Montag in Schwerin sagte, läuft noch bis Ende September die Materialsammlung zu den verfassungsfeindlichen Umtrieben der rechtsextremen Partei. „Ich bin sicher, dass wir mit den offen zugänglichen Quellen die kämpferisch-aggressive Haltung der NPD nachweisen können und genügend Stoff für ein erfolgreiches NPD-Verbotsverfahren haben werden“, betonte Caffier im Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa. Seit Jahren plädiert der Unionspolitiker für ein neues Verbotsverfahren, anfangs auch gegen Widerstände aus der eigenen Partei.

Parteiübergreifend hatten sich die Ministerpräsidenten von Bayern, Schleswig-Holstein, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern für ein neuerliches Verbotsverfahren ausgesprochen und einen Alleingang der Länder ohne Bundesregierung und Bundestag nicht ausgeschlossen. Ein erster Anlauf zu einem NPD-Verbot war 2003 gescheitert, weil die Rolle von V-Leuten des Verfassungsschutzes in den Führungsgremien der Partei unklar war.

„Ich begrüße es, dass bereits jetzt mehrere Ministerpräsidenten aus dem ganzen Bundesgebiet ihre Bereitschaft signalisiert haben, sich im Bundesrat für ein NPD-Verbotsverfahren stark zu machen, sofern die Voraussetzungen dafür vorhanden sind“, sagte Caffier. Für einen erfolgreichen Verbotsantrag sei aber Rechtssicherheit unbedingt notwendig. Deshalb hätten die Innenminister und -senatoren auf ihrer Sonderkonferenz im März einen Fahrplan für die Prozessvorbereitung beschlossen.

„Der erste Schritt, die Abschaltung von Quellen in Führungsebenen der NPD wurde zum 1. April umgesetzt. Der zweite, umfassende Schritt ist die Materialsammlung. Dem folgt der dritte Schritt, die Bewertung des Materials ab Anfang Oktober“, erläuterte der Minister. Erst dann könne die Innenministerkonferenz Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat als den Berechtigten für einen Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht „eine sachgerechte und fundierte Empfehlung zum NPD-Verbot aussprechen“. Dies werde aller Voraussicht nach auf der Innenministerkonferenz Anfang Dezember in Rostock erfolgen.

Skeptisch äußerte sich Caffier zu der Möglichkeit, Erkenntnisse zur rechtsextremistischen Terrorgruppe NSU, der zehn Morde und zahlreiche Banküberfälle zur Last gelegt werden, im Verbotsverfahren nutzen zu können. „In der Anfangsphase der NSU-Ermittlungen ging man noch davon aus, dass das Unterstützernetz intensiver und umfangreicher war, als sich bislang herausstellte“, sagte Caffier. Fast alle mutmaßlichen Helfer des Zwickauer Trios seien inzwischen wieder auf freiem Fuß. Dennoch sei die ideologische Nähe des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) zur rechtsextremen NPD unverkennbar und offenkundig, dass Geld aus deren Banküberfällen zumindest auch an NPD-nahe Gruppierungen ging.

(dpa)