Zuvor war ein geplantes Treffen gescheitert. Deshalb hatte das Auswärtige Amt am Montag den iranischen Botschafter in Berlin einbestellt.
Teheran. Wendung im Fall der inhaftierten deutschen Journalisten im Iran: Die iranischen Behörden haben den beiden Medienvertretern ein Treffen mit Familienangehörigen erlaubt. Wie das Auswärtige Amt am Montagabend in Berlin mitteilte, hat der iranische Außenminister bei einem Treffen mit den Angehörigen eine rasche Begegnung mit den beiden in der nordiranischen Stadt Täbris zugesagt. Die Angehörigen befänden sich auf den Weg in die Stadt. Zuvor habe Außenminister Guido Westerwelle am Montag mehrfach mit seinem iranischen Kollegen telefoniert.
Ein geplantes Treffen an Weihnachten war gescheitert. Deshalb hatte das Auswärtige Amt am Montag den iranischen Botschafter in Berlin einbestellt. Staatssekretär Wolf-Ruthart Born habe «sehr deutlichen Unmut» geäußert, sagte ein Ministeriumssprecher am Montag. Es habe «mehrfach feste Zusagen von iranischer Seite» und demnach auch die feste Erwartung der Bundesregierung gegeben, dass die beiden Männer ihre Angehörigen in der deutschen Botschaft in Teheran treffen könnten, hieß es. Familienmitglieder seien dafür extra in den Iran gereist. Eine Schwester des verhafteten Reporters sowie die Mutter des ebenfalls inhaftierten Fotografen waren Heiligabend nach Teheran gereist.
Die Reporter der «Bild am Sonntag» waren mit einem Touristenvisum in den Iran eingereist. Sie waren am 10. Oktober in der nordiranischen Stadt Täbris festgenommen worden, als sie den Sohn der wegen Ehebruchs zum Tode durch Steinigung verurteilten Sakine Aschtiani ohne die im Iran erforderliche Pressegenehmigung interviewten.
Die iranischen Behörden hatten nach der Festnahme zunächst bezweifelt, dass die beiden Deutschen tatsächlich Journalisten sind. Ein Staatsanwalt aus der iranischen Provinz Ost-Aserbaidschan bezeichnete die Männer als Spione.
Später hieß es, die beiden Deutschen hätten ihr Vergehen eingeräumt: ohne offizielles Visum als Journalisten im Iran gearbeitet zu haben. Sie hätten anerkannt, dass dies gegen iranisches Recht verstoße. Die beiden werden zudem beschuldigt, Verbindungen zu Gruppen von Exiliranern zu haben. (dapd/abendblatt.de)