Mit dem neuerlichen Antrag sendet die Türkei eine deutliche Warnung an Syrien. Bei dem Treffen des Nordatlantik-Rates am Dienstag dürfte das Land Details zum Abschuss des Phantom-Aufklärungsjets am Freitag präsentieren. In Nato-Kreisen wurde davon ausgegangen, dass die Türkei sich bei den Konsultationen vor allem politischen Rückhalt bei den Partnern der westlichen Militärallianz holen will. „Wir haben keine andere Anforderung erhalten. Das Treffen muss nicht unbedingt zum nächsten Schritt führen“, sagte ein Diplomat.
Nach dem Abschuss eines Militärjets durch Syrien hat die Türkei Konsultationen der Nato nach Artikel 4 des Nordatlantik-Vertrages beantragt. Danach kann jeder Bündnis-Staat Beratungen verlangen, wenn er seine territoriale Integrität, seine politische Unabhängigkeit oder Sicherheit bedroht sieht. Zu Konsultationen nach Artikel 4 kam es in der Vergangenheit nur ein einziges Mal: Die Türkei beantragte die Beratungen 2003 wegen steigender Spannungen an der Grenze zum Irak. Als Konsequenz verlegte die Nato damals Flugabwehrraketen des Typs Patriot in die Türkei.
Mit dem neuerlichen Antrag sendet die Türkei eine deutliche Warnung an Syrien. Bei dem Treffen des Nordatlantik-Rates am Dienstag dürfte das Land Details zum Abschuss des Phantom-Aufklärungsjets am Freitag präsentieren. In Nato-Kreisen wurde davon ausgegangen, dass die Türkei sich bei den Konsultationen vor allem politischen Rückhalt bei den Partnern der westlichen Militärallianz holen will. „Wir haben keine andere Anforderung erhalten. Das Treffen muss nicht unbedingt zum nächsten Schritt führen“, sagte ein Diplomat.
Der nächste Schritt wäre die Ausrufung des Bündnisfalls nach Artikel 5, der die Androhung und Anwendung von Waffengewalt ermöglicht. Er trat nach den Anschlägen vom 11. September 2001 erstmals in Kraft. Der Angriff auf einen Partner wird danach als Angriff auf alle Bündnispartner betrachtet und verpflichtet die anderen Mitglieder zur kollektiven Selbstverteidigung.
Interessant ist auch Artikel 6 des Nato-Vertrags, der einen solchen Angriff definiert: Dazu zählt unter anderem Attacken auf die Streitkräfte, Schiffe oder Flugzeuge eines Bündnisstaats, wenn sie sich im oder über dem Nato-Gebiet oder im Mittelmeer aufhalten. Nach türkischen Angaben befand sich der abgeschossene Jet im internationalen Luftraum 13 Seemeilen von Syriens Grenze entfernt, nach syrischen Angaben dagegen im syrischen Luftraum. Das Wrack soll in syrischen Gewässern liegen. Die Türkei verfügt mit einer halben Million Soldaten über die zweitgrößte Armee aller Nato-Staaten.
Wörtlich heißt es im Artikel 4 des Nordatlantik-Vertrags: „Die Parteien werden einander konsultieren, wenn nach Auffassung einer von ihnen die Unversehrtheit des Gebiets, die politische Unabhängigkeit oder die Sicherheit einer der Parteien bedroht ist.“ Artikel 5 ist deutlich länger und regelt die Reaktion auf einen Angriff auf einen Nato-Staat. Die Parteien vereinbaren darin, „dass im Falle eines solchen bewaffneten Angriffs jede von ihnen in Ausübung des in Artikel 51 der Satzung der Vereinten Nationen anerkannten Rechts der individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung der Partei oder der Parteien, die angegriffen werden, Beistand leistet, indem jede von ihnen unverzüglich für sich und im Zusammenwirken mit den anderen Parteien die Maßnahmen, einschließlich der Anwendung von Waffengewalt, trifft, die sie für erforderlich erachtet, um die Sicherheit des nordatlantischen Gebiets wiederherzustellen und zu erhalten.“ Der Nordatkantikrat in Brüssel ist das höchste Entscheidungsgremium der Nato.
(Reuters)