1240 Personen wählen den Bundespräsidenten. Wahlleute aus den Ländern sind nicht nur Politiker, sondern häufig Prominente.
Die Bundesversammlung ist die größte parlamentarische Versammlung in Deutschland. Sie zählt mit derzeit 1240 Personen genau doppelt so viele Mitglieder wie der Bundestag. Die Versammlung hat nur eine einzige Aufgabe: die Wahl des Bundespräsidenten.
Abgestimmt wird in höchstens drei Wahlgängen. Im ersten und zweiten Wahlgang ist die absolute Mehrheit erforderlich, ein Kandidat muss also die Stimmen von mehr als der Hälfte der Versammlungsmitglieder bekommen. Erst im dritten Wahlgang genügt eine einfache Mehrheit. Dann ist der Bewerber zum Bundespräsidenten gewählt, der die meisten Stimmen auf sich vereint.
Die Bundesversammlung besteht aus den derzeit 620 Mitgliedern des Bundestags und genauso vielen Personen, die von den 16 Länderparlamenten gewählt werden. Die Wahlleute müssen keine Politiker sein. Die Länder schicken deshalb gern auch Prominente zu der Wahl, um sie „volksnah“ zu gestalten. Die Zahl der Vertreter je Land richtet sich nach der Einwohnerzahl der einzelnen Bundesländer.
Von den 1240 Wahlmännern und -frauen stellen CDU und CSU insgesamt 486 (Berechnung: wahlrecht.de). Die SPD kommt auf 331. Die Grünen haben 147 Sitze, die FDP 136 und die Linke 124 Sitze. Hinzukommen 16 weitere Delegierte, von denen zehn den Freien Wählern angehören, zwei der Piratenpartei, drei der rechtsextremen NPD und einer dem Südschleswigschen Wählerverband.
Die 15. Bundesversammlung findet am 18. März statt. Endet die Amtszeit des Bundespräsidenten nicht vorzeitig – wie bei den letzten beiden Amtsinhabern der Fall – tritt die Versammlung nur alle fünf Jahre im Reichstagsgebäude zusammen. Im Fall des vorzeitigen Rücktritts wie bei Christian Wulff und Horst Köhler tritt der Nachfolger das Amt an, sobald er die Annahme der Wahl erklärt hat. Das ist bereits in der Bundesversammlung selbst möglich. (epd)