In Australien müssen Unternehmen jeweils um 14.00 Uhr den Benzinpreis für den nächsten Tag beim Handelsministerium melden.

Düsseldorf. Das Bundeskartellamt denkt über ein Modell aus Australien nach, um der Preispolitik der großen Tankstellenketten beizukommen. In Australien müssen Unternehmen jeweils um 14.00 Uhr den Benzinpreis für den nächsten Tag beim Handelsministerium melden. „Dieser Preis gilt ab 6.00 Uhr morgens und darf erst am Tag danach verändert werden. Die Unternehmen wissen also nie, wie teuer der Kraftstoff bei der Konkurrenz ist“, sagte Andreas Mundt, der Präsident des Bundeskartellamts, der „WirtschaftsWoche“.

Für Deutschland sprach Mundt von einem Oligopol. Die fünf großen Anbieter Aral, Esso, Jet, Shell und Total hätten bei Preiserhöhungen ein festes Verhaltensmuster entwickelt: „In 90 Prozent der Fälle preschen Shell oder Aral mit einer Preiserhöhung vor – und exakt drei Stunden später folgt der andere. Die nächsten Anbieter erhöhen nach exakt fünf Stunden“, sagte Mundt. Dies sei kartellrechtlich nicht angreifbar, deshalb brachte er das australische Modell ins Spiel.

(dpa)