Trotz Fusion sollen keine Mitarbeiter entlassen werden. Kassenchef Rebscher fordert, die Beiträge wieder selbst erheben zu können.
Hamburg. Nach der Fusion mit der BKK Gesundheit und der BKK Axel Springer will die neue Krankenkasse DAK Gesundheit (6,6 Millionen Versicherte) den Zusatzbeitrag von acht Euro pro Monat zum 1. April dieses Jahres wieder abschaffen. Wegen der Extraprämie hatte allein die DAK – nach Barmer GEK und Techniker Krankenkasse Nummer drei in Deutschland – zuletzt etwa 600.000 Versicherte verloren. Dieser Trend soll sich nun umkehren. Der Vorstandsvorsitzende der DAK Gesundheit, Prof. Herbert Rebscher, sagte die fusionierte Kasse sei attraktiv für Versicherte und für weitere Betriebskrankenkassen, die unter das Dach einer Großkasse schlüpfen wollten. Mit weiteren Fusionen wird gerechnet. Versicherte der bisherigen BKK Gesundheit und BKK Axel Springer können ihre Versichertenkarten behalten. Mit dem Einzug der elektronischen Gesundheitskarte werden in diesem Jahr ohnehin fast alle Karten ausgetauscht.
Rebscher sagte, die DAK habe nach Finanzschwierigkeiten im abgelaufenen Jahr etwa 360 Millionen Euro Überschuss erwirtschaftet. Trotz des Wegfalls der Zusatzbeiträge sei in 2012 mit einem Plus von 100 Millionen Euro zu rechnen. Zuletzt hatten sogar die Vorstandschefs anderer Kassen befürchtet, die DAK könne in noch größere Schwierigkeiten geraten. Die Konkurrenz zwischen den Kassen um die Versicherten hat sich extrem verschärft. Einige Kassen mussten Insolvenz anmelden, andere haben wegen Finanzproblemen fusioniert.
Aufstand der Kassenchefs
Trotz der Synergieeffekte in der Verwaltung und bei den Angeboten sollen keine Mitarbeiter entlassen werden: „Es wird keine fusionsbedingten Kündigungen geben“, sagte der stellvertretende Kassenchef Claus Moldenhauer. Die DAK Gesundheit mit ihrer Zentrale in Hamburg beschäftigt bundesweit rund 12.000 Mitarbeiter. Kassenchef Rebscher forderte erneut die Politik auf, den Kassen mehr Autonomie zu gewähren. „Die Forderung bleibt bestehen: Wir wollen die Beiträge wieder selbst erheben.“ Derzeit gilt ein bundesweit einheitlicher Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung von 15,5 Prozent vom Monatsbrutto. Davon zahlen Arbeitnehmer 8,2 Prozent, die Arbeitgeber 7,3 Prozent.