Laut Medienberichten wird eine gemeinsame Lösung zwischen der Vertriebenen-Präsidentin Steinbach und der Bundesregierung immer schwieriger.

Berlin. Im Streit um die Besetzung des Stiftungsrates „Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ wird eine einvernehmliche Lösung zwischen Bundesregierung und Vertriebenen-Präsidentin Erika Steinbach laut „Spiegel“ immer schwieriger. Trotz des Widerstands der Regierung beharre Steinbach darauf, dass das Kabinett sein Veto-Recht bei der Besetzung des Stiftungsrates aufgibt. Nur in diesem Fall werde sie auf ihren Anspruch verzichten, selbst in das Gremium einzuziehen: „Das ist für uns der Knackpunkt überhaupt“, zitiert das Magazin die CDU-Bundestagsabgeordnete.

Der Zentralrat der Juden in Deutschland forderte unterdessen ein Machtwort von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU). „So schwer es auch fallen mag: Die Politik kann und darf sich hier nun nicht länger übervorsichtig wegducken, sie muss nun handeln und sehr klare Zeichen setzen“, sagte der Vizepräsident des Zentralrats, Dieter Graumann, im Gespräch mit „Handelsblatt Online“ (Samstag). „Völlig indiskutabel und geradezu grotesk ist vor allem die Forderung, die Politik solle sich in der Stiftung selbst entmündigen. Das darf unter gar keinen Umständen geschehen.“

Dem Bund der Vertriebenen (BdV) dürfe „keinesfalls die alleinige Deutungsmacht“ über deutsche Geschichte zugesprochen werden, so Graumann. Das Leid der Vertriebenen und das Engagement des BdV verdienten zwar gewürdigt zu werden. „Aber nicht vergessen werden darf der brutale, verbrecherische, von schierer Mordlust triefende Überfall von Nazideutschland auf den Osten.“ Die Stiftung solle ein Werk der Versöhnung sein und „keine Quelle von neuen Verletzungen“.

Mit Rücksicht auf das deutsch-polnische Verhältnis lehnt Außenminister Guido Westerwelle (FDP) einen Einzug Steinbachs in den Stiftungsrat ab - eine Position, deren Rechtmäßigkeit laut „Spiegel“ vom Potsdamer Staatsrechtler Eckart Klein angezweifelt wird. Die Bundesregierung könne nur unter engen Voraussetzungen einen Vertreter ablehnen - etwa wenn „durch diese Person der Stiftungszweck, vor allem die Arbeit im Geiste der Versöhnung“ nicht gewahrt sei. Dazu reiche Steinbachs Nicht-Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze im Bundestag 1991 nicht aus. Es sei deshalb denkbar, dass der BdV Steinbachs Sitz im Stiftungsrat vor dem Verwaltungsgericht erstreiten könnte. Klein: „Ich sehe gute Chancen, dass Steinbach recht bekäme.“