Steuerentlastungen, längere Laufzeit für Atomkraftwerke, mehr Geld für Bildung. In Krisenzeiten haben sich Union und FDP viel vorgenommen.
Berlin. Weniger Steuern, aber steigende Lasten für die Versicherten bei den Sozialbeiträgen: Der am Sonnabendg vorgestellte 130-seitige Koalitionsvertrag der neuen Regierung von Union und FDP mit dem Titel „Wachstum. Bildung. Zusammenhalt“ sieht zudem Laufzeit-Verlängerungen für Atomkraftwerke und zusätzliche Ausgaben für Bildung vor. Die wichtisgten Beschlüsse:
STEUERN: Über die bereits beschlossenen Entlastungen in Höhe von rund 14 Milliarden Euro durch die steuerliche Freistellung von Sozialbeiträgen sowie die Abmilderung der so genannten kalten Progression will die schwarz-gelbe Koalition weitere Erleichterungen schon 2010 umsetzen. Insgesamt sollen durch Unternehmensteuer- und Erbschaftsteuerreform sowie durch bessere Leistungen für Familien Entlastungen von 21 Milliarden für 2010 erreicht werden. Darüber hinaus soll es insbesondere für „die unteren und mittleren Einkommensbereiche“ Steuersenkungen geben, die sich bis zum Ende der Legislaturperiode im Jahr 2013 auf dann insgesamt 24 Milliarden Euro pro Jahr summieren. Bei der Einkommensteuer soll es „möglichst“ 2011 einen vereinfachten Stufentarif geben. Zahl und Verlauf der Stufen sind aber noch offen.
FAMILIE: Der Steuerfreibetrag für Kinder soll ab 2010 auf 7008 Euro und das Kindergeld um 20 Euro erhöht werden. Ab dem Jahr 2013 soll parallel zum dann geplanten Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ein Betreuungsgeld eingeführt werden. Es soll in Höhe von 150 Euro monatlich an Eltern gezahlt werden, die ihre Kinder zu Hause erziehen.
HAUSHALT: Wegen Löchern in den Kassen der Arbeitslosen- und Krankenversicherung infolge der Finanzkrise wollen Union und FDP einen „Schutzschirm für Arbeitnehmer“ aufspannen. Mit Steuergeld sollen die Beiträge zunächst stabil gehalten werden. Es wird überlegt, etwa einen Milliarden-Zuschuss an die Bundesagentur für Arbeit im kommenden Jahr durch einen Nebenhaushalt zu finanzieren – Details bleiben jedoch offen.
GESUNDHEIT: Das bisherige System des Gesundheitsfonds mit dem Einheitsbeitrag von derzeit 14,9 Prozent bleibt zunächst erhalten. Somit ist auch der allein von den Versicherten zu leistende Zusatzbeitrag weiter auf ein Prozent des beitragspflichtigen Einkommens begrenzt. Voraussichtlich ab 2011 wird es grundsätzliche Änderungen geben: Der Arbeitgeberanteil wird eingefroren, womit Ausgabensteigerungen durch Einsparungen oder allein durch die Arbeitnehmer finanziert werden müssten. Für die Versicherten wird es dann einen einkommensunabhängigen Beitrag geben, was dem umstrittenen Modell einer „Kopfpauschale“ nahe käme. Für Geringverdiener soll es einen sozialen Ausgleich geben. Eine Kommission soll das genaue Modell ab 2011 erarbeiten.
PFLEGE: Auf höhere Kosten müssen sich die Bürger auch bei der Pflegesicherung einstellen. Es soll verpflichtende Zusatzbeiträge für Arbeitnehmer geben, um eine private Säule in diesem Bereich aufzubauen.
SOZIALES: Für Langzeitarbeitslose werden die Grenzen für Zuverdienste und Vermögen gelockert. Das Schonvermögen für die Altersvorsorge wird auf 750 Euro pro Lebensjahr verdreifacht.
ARBEIT: Ein einheitlicher gesetzlicher Mindestlohn wird abgelehnt. Vielmehr kommen auch bereits bestehende Regelungen auf den Prüfstand. Ein Verbot sittenwidriger Löhne ist geplant, die ein Drittel unter dem Durchschnitt der branchenspezifischen Bezahlung liegen.
ATOM/ENERGIE: Die Laufzeiten der bestehenden Atomkraftwerke werden verlängert. Zugleich streben Union und FDP an, dass nach und nach erneuerbare Energien wie Solar- und Windkraft den Hauptanteil an der Energieversorgung übernehmen. Ein genauer Zeitpunkt dafür wird nicht genannt.
BILDUNG/FORSCHUNG: Die Ausgaben für Bildung und Forschung sollen auf zehn Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) erhöht werden. Das bedeutet drei Milliarden Euro pro Jahr mehr. Künftig sollen zehn Prozent der Studierenden ein Begabten-Stipendium in Höhe von 300 Euro pro Monat bekommen.
INNERES: Die umstrittenen Online-Durchsuchungen von privaten Computern müssen künftig von einem Richter am Bundesgerichtshof und nicht mehr nur von einem Amtsgericht angeordnet werden. Auf Telefon- und Internet-Verbindungsdaten darf vorerst nur bei schwersten Straftaten zugegriffen werden.
AUßEN- und VERTEIDIGUNG: Die Wehrpflicht soll von neun auf sechs Monate verkürzt werden.