Ein Hauptkritikpunkt an den Änderungen zum Transplantationsgesetz ist der Koalitionsplan, bei der umstrittenen Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) weitgehend alles beim Alten zu lassen. Die DSO ist zuständig für Abwicklung der Organspenden. Sie war wegen angeblich selbstherrlichen Agierens ihrer Spitze in die Schlagzeilen gekommen.

Berlin. Vor der Abstimmung zur Organspende-Reform gibt es Widerstand bei Grünen und Linken gegen eines der zwei zu beschließenden Gesetze. Betroffen ist die geplante Änderung des Transplantationsgesetzes. Die Grünen wollen sich an diesem Freitag im Bundestag enthalten, die Linken Nein sagen. Die Koalition plant viele Neuerungen beim Ablauf der Organspende. Beim ebenfalls zur Abstimmung stehenden Gesetz zur Entscheidungslösung wird hingegen weiter mit einer breiten Mehrheit gerechnet. Künftig sollen demnach alle Bürger schriftlich gefragt werden, ob sie nach dem Hirntod zur Spende bereit sind. Hierüber wird ohne Fraktionszwang abgestimmt.

Ein Hauptkritikpunkt an den Änderungen zum Transplantationsgesetz ist der Koalitionsplan, bei der umstrittenen Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) weitgehend alles beim Alten zu lassen. Die DSO ist zuständig für Abwicklung der Organspenden. Sie war wegen angeblich selbstherrlichen Agierens ihrer Spitze in die Schlagzeilen gekommen. Nun sieht ein Änderungsantrag vor, dass die Trägerorganisationen von Krankenkassen, Kliniken und Ärzten die DSO strenger kontrollieren.

Die Grünen-Gesundheitsexpertin Elisabeth Scharfenberg sagte am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur: „Aus unserer Sicht ist diese Regelung absolut unzureichend und nicht geeignet, die Probleme, die es derzeit innerhalb der DSO und zwischen DSO und Stiftungsaufsicht gibt, wirksam zu beheben.“

Mit dem Gesetz sollen auch die Kliniken verpflichtet werden, Transplantationsbeauftragte zur Organentnahme zu schaffen. Dies wird allseits begrüßt. Auch weitere Neuregelungen stoßen aber auf Kritik von Grünen und Linken. Bereits seit langem sieht der Entwurf vor, dass personenbezogene Organspenderdaten zu Forschungszwecken weitergegeben werden können, um Nebenwirkungen von Medikamenten zu verringern. Datenschutzvorgaben würden aufgeweicht, so Scharfenberg. # dpa-

(dpa)