Hamburg Vier Tage ist es bereits her, dass der AG-Aufsichtsrat des HSV den bisherigen Vorstandschef Bernd Hoffmann freigestellt hat. Doch noch immer ist die Trennung und die Folgen davon das beherrschende Thema rund um den HSV. Zur Erinnerung: Bereits zwei Wochen vor der Entlassung hat das Abendblatt über eine Klausel in Bernd Hoffmanns Vertrag berichtet, nach der man den 57-Jährigen im Fall des Nicht-Aufstiegs vorzeitig in diesem Sommer entlassen könnte. Denn eigentlich läuft Hoffmanns Vertrag noch bis zum 30. Juni 2021. Nun stellt sich Coronabedingt allerdings die Frage, ob die Rauswurfklausel überhaupt noch rechtens ist. In unserem täglichen Abendblatt-Telefon-Podcast „HSV – wir reden weiter“ haben wir mit Anwalt Horst Kletke über diese Thematik gesprochen.