Hamburg. Heute das Thema: Ein junges Leben ist ausgelöscht worden.
Bei dem einen geht es um Rechtsmedizin und Kriminalfälle, bei dem anderen um unser Sexualleben. Immer im Wechsel finden Sie hier das Beste aus zwei unserer erfolgreichsten Podcasts. Heute das Thema: Ein junges Leben ist ausgelöscht worden.
Die Frau ahnt nichts davon, dass sie nur noch wenige Augenblicke hat, als es am Abend des 22. April 2019 an ihrer Wohnungstür klingelt. Als sie öffnet, steht vor ihr ein Mann, den sie bisher nur vom Sehen kannte. Nun will er mehr. Jetzt will er Sex. „Und er war bereit, sich das gewaltsam zu holen, wonach es ihn gelüstete“, erzählt Rechtsmediziner Klaus Püschel im Abendblatt-Crime-Podcast „Dem Tod auf der Spur“ mit Gerichtsreporterin Bettina Mittelacher.
Sexualmord oder Rache: Warum brachte Damian W. seine Nachbarin um?
„Stunden später in dieser Nacht fand man die Frau im Hinterhof des Mehrfamilienhauses. Sie lag in einem Gebüsch. Sie war brutal ermordet worden.“ Der Tag, an dem das Schicksal der 22-Jährigen so eine dramatische und finale Wendung nimmt, ist ein Ostermontag. Und eigentlich ist die junge Frau an diesem Tag besonders glücklich. Sie hatte zusammen mit ihrem Mann eine neue Wohnung eingerichtet. Den ganzen Tag hatten beide damit verbracht, eine Küche einzubauen. Nun ist alles fertig. Nach den Renovierungsarbeiten geht der Mann unter die Dusche. Seine Frau will für ihn ein Abendessen zubereiten und setzt Spiegeleier auf. Als er zehn Minuten später aus dem Bad kommt, ist seine Frau nicht mehr da. Der Herd ist noch eingeschaltet, die Wohnungstür steht offen. Und die Frau ist einfach weg!
Entdeckt wird die 22-Jährige im Innenhof des Hauses. Die Rettungskräfte beginnen sofort mit Reanimationsmaßnahmen. Doch im Krankenhaus erliegt die Hamburgerin ihren schweren Verletzungen. „Wir haben damals bei der Obduktion festgestellt, dass gegen den Hals des Opfers stumpfe Gewalt angewendet wurde“, erzählt Püschel. „Der Täter muss entweder immer wieder auf ihren Hals getreten oder längere Zeit dort gestanden haben. Sie ist erstickt.“ Noch in der Nacht, als das Opfer gefunden wird, kann ein Verdächtiger festgenommen werden – ihr 34 Jahre alter Nachbar, der schon wegen eines Übergriffs auf eine andere Frau vorbestraft ist.
Der Angeklagte habe sie nicht umbringen wollen
Es ergeben sich Hinweise, dass die 22-Jährige bei ihm in der Wohnung war. Vermutlich hatte er sie durch Drohungen oder unter Gewalt verschleppt. Im Oktober 2019 beginnt vor dem Schwurgericht der Prozess gegen den Nachbarn der jungen Frau. Der Angeklagte heißt Damian W. Ihm wird unter anderem Mord vorgeworfen. Laut Ermittlungen hatte der 34-Jährige versucht, seine Nachbarin zu vergewaltigen. Als sie sich wehrte und schrie, habe er sie ermordet, um die zuvor begangene Sexualstraftat zu verdecken. „Ich erinnere mich an den Angeklagten als einen blassen, eher kräftig gebauten Mann“, sagt Mittelacher. „Damian W. hat zwar im Grunde genommen eingeräumt, dass er die Frau getötet hat. Allerdings will er die Tat in einem Drogenrausch begangen haben.
Es sei eine ,Tragödie‘. Er sagt, dass es ihm sehr leidtue, was er an jenem Abend getan habe. Sein Verbrechen habe ihn selber ,schockiert. Ich bereue meine Tat sehr.‘“ Er habe allerdings nicht versucht, sie zuvor zu vergewaltigen. Der Angeklagte gibt an, wegen der Renovierungsarbeiten in der benachbarten Wohnung sei es so laut gewesen, dass er nicht habe schlafen können. Dadurch sei er gereizt gewesen und habe die Frau zur Rede stellen wollen. Es sei zu einem Gerangel gekommen, sie habe ihn gekratzt. Er sei jähzornig geworden und habe sie körperlich angegriffen. Sie habe dann nach ihm getreten. Daraufhin habe er sie mit dem Fuß am Hals fixiert. Er habe nur gewollt, dass sie mit dem Treten aufhört. Aber er habe sie nicht umbringen wollen.
Der Gewaltausbruch hat mindestens drei Minuten gedauert
Am Ende kommt die Kammer, wie von der Staatsanwaltschaft beantragt, zu einer Verurteilung wegen Mordes. Damian W. erhält eine lebenslange Freiheitsstrafe. Der Vorsitzende Richter sagt in der Urteilsbegründung über den Angeklagten Damian W., dieser sei kein für alle Menschen gefährlicher Gewalttäter – und er könne sich durchaus freundlich verhalten. „Aber“, so der Richter an die Adresse des 34-Jährigen: „Sie haben auch eine ausgesprochen dunkle Seite.“ Insbesondere zeige Damian W. eine „Gewaltbereitschaft gegenüber Frauen, wenn es um die Durchsetzung Ihrer Interessen geht“. Dieses Verhalten sei für das Opfer „zum Verhängnis geworden“ und habe für dessen Angehörige „Bestürzung und Leid verursacht“.
Nach Überzeugung des Gerichts hat Damian W. vor der Tat mehr als 140 pornografische Videos konsumiert. Dann wollte er Geschlechtsverkehr mit seiner Nachbarin und verbrachte sie gewaltsam in seine Wohnung. Die Frau rief laut um Hilfe. Ihr Peiniger fürchtete eine Entdeckung der Tat. Außerdem war er verärgert darüber, dass es nicht zum Sex kam. Er traf den Entschluss, das Opfer um jeden Preis zum Schweigen zu bringen.
Es handele sich bei der Tat um einen Gewaltausbruch, der mindestens drei Minuten gedauert habe, sagt der Richter. Und er betont: Der Tod der 22-Jährigen sei, anders als der Angeklagte es behauptet hatte, „keine Tragödie. Es war vielmehr eine von Ihnen verschuldete Katastrophe!“