Wuppertal. Der Erpressungsfall um Michael Schumacher geht vor das Amtsgericht. Zwei Angeklagte enthüllen Details, einer beteuert seine Unschuld.

15 Millionen Euro forderten Erpresser von der Familie des ehemaligen Formel-1-Weltmeisters Michael Schumacher – vergeblich. Nun stehen drei Angeklagte vor Gericht und müssen sich erklären. Im Wuppertaler Amtsgericht begann heute (Dienstag, 10. Dezember) der Prozess um die versuchte Erpressung. Der Hauptangeklagte und sein Sohn legten Geständnisse ab und eröffneten damit einen Fall, der nicht nur um Geld, sondern auch um die Verletzlichkeit einer berühmten Familie kreist.

Der 53-jährige Hauptangeklagte aus Wuppertal erklärte vor dem Gericht: „Ich stehe dafür gerade. Ich habe den Scheiß gebaut.“ Er bat den Anwalt der Nebenklägerin Corinna Schumacher, der Familie auszurichten, dass es ihm „wirklich leidtut.“

Schumacher-Erpressung: Hauptangeklagter gesteht Details

Laut Anklage hatte der Erpresser 15 Millionen Euro von der Familie Schumacher gefordert und gedroht, andernfalls private Fotos und Videos im Darknet zu veröffentlichen. Der Hauptangeklagte gab zu, zwei Festplatten mit Bild- und Videomaterial von dem Mitangeklagten, einem Gleichaltrigen aus der Nähe Wuppertals, erhalten zu haben. Das Material sollte von einer Krankenschwester stammen.

Erpressung will er es nicht nennen. „Ich wollte es denen zurückgeben. Ich dachte, ich könnte mit der Geschichte ein bisschen Geld verdienen. Die Summe sollte durch drei geteilt werden. Zwischen 10 und 15 (Millionen Euro) sollten es sein. Ich habe dann direkt 15 genommen“, sagte er aus.

Der 53-Jährige Hauptangeklagte beschrieb detailliert, wie er die Dateien heruntergeladen und auf vier USB-Sticks vervielfältigt habe. Er gab zu, seinen Sohn um die Erstellung einer nicht rückverfolgbaren E-Mail-Adresse gebeten zu haben. Anfänglich habe er sich eher als Vermittler gesehen, der das Material zurückgeben wollte. Er räumte ein, dass die Situation „blöde gelaufen“ sei und er keine Erklärung dafür habe.

Eine britische Zeitung berichtete Anfang Dezember jedoch, dass der ehemalige Leibwächter die Erpressung aus Rachegefühlen geplant habe, nachdem er aufgrund von Umstrukturierungen bei den Schumachers seine Anstellung verloren hatte, wie die „WAZ“ berichtet, die wie dieses Portal zur Funke Mediengruppe gehört. Die Wuppertaler Staatsanwaltschaft sieht jedoch bisher keine Hinweise auf ein solches Motiv. Laut den Ermittlern sei die geforderte Geldsumme der einzige erkennbare Beweggrund für die Tat.

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    Der 30-jährige Sohn des Hauptangeklagten gestand ebenfalls seine Beteiligung. Er habe einen Gmx-Account für seinen Vater eingerichtet, ein Video eines Telefonats seines Vaters mit einer Mitarbeiterin der Schumacher-Familie aufgenommen und E-Mails für seinen Vater verschickt.

    Prozessbeginn im Fall Schumacher
    Einer der Angeklagten (l) sitzt neben seinem Verteidiger Hartmut Moyzio (r) im Amtsgericht in Wuppertal. © DPA Images | Oliver Berg

    Der dritte Angeklagte, der zeitweise auf dem Anwesen der Familie Schumacher in der Schweiz wohnte, ließ durch seinen Verteidiger erklären, er sei mit der Digitalisierung von Bildmaterial beauftragt gewesen. Eine Festplatte sei verschwunden, als er von der Familie abgezogen wurde.

    Nach Beendigung seines Auftrags als Subunternehmer machte der Angeklagte eine beunruhigende Entdeckung: Bei der Abholung seiner persönlichen Gegenstände fand er sein Zimmer durchwühlt vor. Besonders alarmierend war das Verschwinden einer Festplatte, deren Verbleib offenbar nie geklärt wurde. Sein Anwalt betonte, der Mandant habe mit der Erpressung nichts zu tun.

    Die Staatsanwaltschaft gab bekannt, dass neben 900 Bildern und fast 600 Videos auch die digitalisierte Krankenakte von Michael Schumacher sichergestellt wurde. Die Daten seien außerordentlich sensibel, erklärte ein Sprecher. „Sie würden einen kranken, „hilflosen und pflegebedürftigen“ Schumacher zeigen, im Krankenbett oder im Rollstuhl. „Sichtlich gezeichnet durch den Unfall.“

    Die Privatsphäre von Michael Schumacher

    Seit Michael Schumachers folgenschwerem Ski-Unfall Ende 2013 wahrt die Familie strikt seine Privatsphäre. Im aktuellen Gerichtsverfahren erhielt Ehefrau Corinna den Status einer Nebenklägerin und lässt sich durch einen Rechtsbeistand vertreten.

    Das weltweite Medieninteresse am Prozess spiegelt sich in den zahlreichen internationalen Presseanfragen wider, die Gericht und Staatsanwaltschaft erreichten. Der Gerichtssaal ist mit Journalistinnen und Journalisten aus aller Welt gefüllt, wie die „WAZ“ berichtet. Für die Schumacher-Familie steht besonders die Frage des Vertrauens im Mittelpunkt. Managerin Sabine Kehm betont die Herausforderung, zwischen Vertrauen und Misstrauen abzuwägen, insbesondere angesichts der Tatsache, dass der Angeklagte zuvor als freundlich und hilfsbereit galt.

    Im Zeugenstand schildert Kehm, wie sie die privaten Aufnahmen identifizierte und umgehend Anzeige erstattete. Sie unterstreicht die mit Corinna Schumacher getroffene Vereinbarung: „Wir lassen uns niemals erpressen.“