Frankfurt/Oder. Die Brandenburgerin soll mehrfach Geld vom Amtskonto auf ihr eigenes umgeleitet haben. Auch die Amtskasse war nicht vor ihr sicher.

Das Landgericht Frankfurt an der Oder hat eine 39 Jahre alte Verwaltungsangestellte zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die Frau soll zwischen März 2020 und April 2022 mehrere Überweisungen vom Konto des Amts auf ihr Privatkonto veranlasst haben. Darüber hinaus nahm sie 50.000 Euro aus Bargeldbeständen an sich und zahlte sie auf ihr eigenes Konto ein.

Das Landgericht ordnete die Einziehung von 350.000 Euro bei der Frau an. Außerdem wurde sie dazu verpflichtet, 80 Stunden gemeinnützige Arbeit in einem Altenheim zu leisten. Laut der „Märkischen Oderzeitung“ arbeitete die Frau im Amt Odervorland in Brandenburg.

Insgesamt entstand ein Schaden von über 350.000 Euro. Die Staatsanwaltschaft forderte der Gerichtssprecherin zufolge eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten, die Verteidigung plädierte auf eine Bewährungsstrafe.

fmg/afp