Madrid. Touristen in Spanien sollen künftig stärker überwacht werden. Im Dezember startet ein neues Register. Der Schritt zum „gläsernen Urlauber“?
Hoteliers, Reiseagenturen und Datenschützer waren auf die Barrikaden gegangen. Sie hatten davor gewarnt, dass mit dem neuen Meldegesetz in Spanien der „gläserne Tourist“ eingeführt werde. Die Hotels sollten den Sicherheitsbehörden sogar Telefon, E-Mail und Kreditkartendaten ihrer Gäste übermitteln.
Nun machte Spaniens Innenminister Fernando Grande-Marlaska einen kleinen Rückzieher: Das neue elektronische Touristenregister startet zwar Anfang Dezember, aber zunächst nur mit jenen Urlauber-Basisdaten, die auch im Ausweis oder Reisepass stehen.
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Spanien: Was Urlauber ab Dezember wissen müssen
Wie das Innenministerium und die Dachverbände der Tourismusindustrie mitteilten, findet die geplante Ausweitung der Datenerfassung zunächst nicht statt und wird auf unbestimmte Zeit verschoben. Am 2. Dezember soll jetzt lediglich ein neues zentrales Register aller Reisenden in Betrieb gehen, in das nur die bisher ohnehin erhobenen Urlauberdaten eingespeist werden. Bei diesen Daten handelt es sich vor allem um Name, Geburtsdatum, Nationalität und Ausweisnummer.
Weitere persönliche Angaben der Reisenden landen zunächst nicht, wie ursprünglich vorgesehen, im polizeilichen Reiseregister. Zu diesen sensiblen Informationen sollten unter anderem die kompletten Zahlungsdaten aller Spanienurlauber gehören. Also je nach Zahlungsweg für die Unterkunftsbuchung die kompletten Bankdaten mit Kontonummer sowie Kontobesitzer oder im Falle von Kreditkarten deren Nummer, Gültigkeit und Inhaber.
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Zudem sollten Wohnanschrift, Mailadresse, Telefonnummern und bei Minderjährigen der Verwandtschaftsgrad zu Mitreisenden angegeben werden. Von Autovermietern verlangen die Fahnder zudem, dass sie auf die GPS-Daten der verliehenen Fahrzeuge zugreifen können.
Daten von Urlaubern: Wer in Spanien jetzt darauf zugreifen kann
Das im Innenministerium aufgebaute digitale Touristenregister bringt allerdings doch einige Neuerungen. Etwa diese: Künftig sollen nicht nur Beherbergungsbetriebe, wie Hotels, Campingplätze oder private Ferienwohnungsvermieter die Urlauberdaten erheben und in das Zentralregister einspeisen. Sondern auch in Spanien aktive Autovermietungen, Reisebüros und touristische Internetagenturen müssen nun ihre Kundendaten bei den Sicherheitsbehörden abliefern.
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Unklar ist, wie lange die digitalen Spuren der Urlauber im neuen Reiseregister, das auf den Namen „Ses.hospedajes” getauft wurde, gespeichert bleiben. Festgelegt wurde im Gesetz nur, dass die Reisebranche alle Kundeninformationen mindestens drei Jahre aufbewahren müssen. Auf die neue Datenbank haben laut Regierungsdekret übrigens nicht nur Polizei und andere Sicherheitsbehörden wie etwa Geheimdienste Zugriff. Auch das spanische Finanzamt und Untersuchungsrichter dürfen sich im Zuge ihrer Ermittlungen gegen mutmaßliche Steuersünder oder Straftäter in diesem Mega-Datenspeicher bedienen.
Zahlungsdaten, Handynummer: Meldegesetz in Spanien könnte noch ausgeweitet werden
Dass irgendwann dann vielleicht doch die umstrittene Speicherung weiterer sensibler Angaben wie Zahlungsdaten, Mailadressen oder Festnetz- und Handynummern erfolgt, ist allerdings noch nicht vom Tisch. Wie der Hotelverband Cehat mitteilte, wurde mit dem Innenministerium vereinbart, dass über die weitere Umsetzung des Meldegesetzes noch gesprochen wird. Dabei sollen Bedenken berücksichtigt werden, wonach dieses Gesetz möglicherweise dem europäischen Grundsatz der Datenminimierung und dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung widerspreche.
„Jede neue Regelung muss die Grundrechte und berechtigten Interessen, die auf dem Spiel stehen, abwägen – in diesem Fall Sicherheit und Datenschutz“, sagt Marcos Judel, Chef des nationalen Verbandes der Datenschutzexperten. Es sei wichtig, dass die Datenerhebung transparent verlaufe, dass es keinen Missbrauch gebe und dass die Bürger angemessen darüber informiert werden, „welche Daten zu welchem Zweck gesammelt und wie diese Daten geschützt werden“.
Straftäter in Spanien tauchen in Masse der Touristen unter
Innenminister Grande-Marlaska hatte das neue Meldegesetz mit immer größeren Herausforderungen im Kampf gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität begründet. Da Straftäter gerne in der Masse der Touristen untertauchen würden, spiele die Überwachung der Übernachtungsbetriebe und Autovermietungen eine wichtige Rolle bei der Verhütung und Aufklärung von Verbrechen. „Es geht darum, die Sicherheit aller Spanier und aller Touristen zu erhöhen”, sagte Marlaska.
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Welche gigantischen Datenmengen im neuen nationalen Urlauberregister künftig zusammenlaufen werden, spiegelt sich in den Touristikstatistiken:
- Laut Statistikamt INE wurde Spanien 2023 von mehr als 85 Millionen ausländischen Urlaubern besucht.
- Bis Ende 2024 werden sogar mehr als 90 Millionen internationale Gäste erwartet.
- Hinzu kommen die touristischen Aktivitäten der 48 Millionen Einwohner.
- Diese unternahmen 2023 insgesamt 167 Millionen Reisen mit Übernachtungen im Inland – auch hier zeichnet sich im Jahr 2024 eine steigende Tendenz ab.