Wien. Dieser Fall aus Graz macht sprachlos: Eine Chirurgin soll ihre 13-jährige Tochter mit in den OP genommen haben – aber nicht nur zum Zusehen.

Mal sehen, was Mutti so macht, den lieben langen Tag lang – einen tiefgehenden Einblick in das Berufsleben ihrer Mutter hat eine 13-jährige Österreicherin in diesem Frühjahr erhalten. Und dieser Einblick am Landeskrankenhaus in Graz ging anscheinend so tief, dass er jetzt rechtliche Konsequenzen hat. Die Staatsanwaltschaft ermittelt, das Krankenhaus hat eine Reihe an Mitarbeitern freigestellt, zwei Mediziner wurden entlassen. Der Grund: Eine in der Klinik tätige Neurochirurgin soll ihre 13-jährige Tochter zu einem Eingriff mit in den OP genommen haben.

Der Fall war bereits vor einigen Wochen bekannt geworden. Nun aber kamen neue gruselige Details ans Licht: Demnach soll das Kind nicht nur stiller Zuschauer bei dem Eingriff, sondern aktiv an der Behandlung beteiligt gewesen sein und den Schädel des Patienten angebohrt haben. Das berichtete der Anwalt des Patienten.

Patienten-Anwalt entsetzt: „Wie ein Stück Fleisch“

Vorweg: Der Patient hat die Not-OP gut überstanden und ist wohlauf. Von den Umständen rund um seine Operation hat der Steirer nach eigenen Angaben erst nach seiner Gesundung aus den Medien erfahren. Er klagt jetzt auf Schmerzensgeld. Denn, so Anwalt Peter Freiberger: „Auch wenn die Operation lege artis – also nach dem Stand der Technik – vorgenommen wurde“, würden die Umstände zivilrechtlich einen Anspruch auf Schmerzensgeld des Opfers ergeben. Denn: „Der (das Opfer, Anm. d. Red.) liegt wie ein Stück Fleisch dort und wird, ohne dass er Zustimmung dazu gegeben hat, von einer 13-Jährigen operiert, die die Zulassung nicht hat – und das geht rechtlich nicht.“

Der Vorfall soll sich schon im Mai ereignet haben, wurde den Medien aber erst im Juni bekannt und ohne genaue Details. Damals hieß es lediglich, dass die Tochter einer Chirurgin bei einer OP dabei gewesen sei. Nun bestätigte die Klinik in einer Mitteilung: „Ein anonymer Hinweisgeber“ habe gemeldet, „dass die minderjährige Tochter einer Chirurgin während einer Operation im Operationssaal anwesend gewesen wäre und auch aktiv daran teilgenommen hätte.“ Es gilt die Unschuldsvermutung.

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Dass das Kind das Bohrloch am Schädel gesetzt habe, ergebe sich laut Opferanwalt Peter Freiberger aus den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. Demnach habe ein „Bestimmungstäter“ zu dem Mädchen gesagt: „Setz das Bohrloch.“ Die Staatsanwaltschaft berufe sich dabei auf einen bei der OP anwesenden Mediziner, so der Anwalt. Der Betreiber, die Steiermärkische Krankenanstaltengesellschaft (KAGes), wollte das so explizit nicht bestätigen.

Staatsanwaltschaft ermittelt: OP-Team muss sich verantworten

Das Kind selbst kann nicht belangt werden. In strafrechtlicher Verantwortung steht laut Anwalt Peter Freiberger allerdings das gesamte OP-Team. „Jeder, der einen Beitrag dazu geleistet hat, ist ebenso als Beitragstäter zu behandeln“, so der Anwalt. „Diejenigen, die im OP drinnen waren und es nicht verhindert haben, werden das Problem haben, dass sie die Straftat nicht verhindert haben“, so der Anwalt. Auch das könne strafrechtlich relevant sein.

Die große Frage über all dem stellt sich letztlich der Krangenhausgesellschaft KAGes: Wie konnte es zu all dem kommen? Welche Kontrollmechanismen haben der Reihe nach versagt? Die strafrechtlichen Ermittlungen jedenfalls laufen, hieß es seitens der Staatsanwaltschaft. Noch seien die Beschuldigten aber nicht mit der Tat konfrontiert worden, man warte auf den Abschlussbericht der Kriminalpolizei.