Berlin. Die Promillegrenze für Autofahrer ist schnell erreicht. Auch in alkoholfreiem Bier ist Restalkohol, doch wie viel ist zu viel?

Besonders an heißen Sommertagen greifen viele Menschen gerne zu einem kühlen Bier. Wer noch Auto fahren muss, für den ist diese Erfrischung jedoch nicht ratsam. Denn die zulässige Promillegrenze von 0,5 kann je nach Geschlecht und Körpertyp bereits nach dem Konsum von 1,5 bis zwei Flaschen Bier à 0,33 Liter erreicht werden. Pils, Weizenbier oder Kölsch werden inzwischen auch alkoholfrei angeboten. Ganz ohne Alkohol sind die Biere jedoch nicht. Was bedeutet das für Autofahrer?

Per Gesetz darf bei alkoholfreiem Bier ein Alkoholgehalt von 0,5 Prozent nicht überschritten werden. Aufgrund dieser Begrenzung ist es kaum möglich, die erlaubte Promillegrenze für Autofahrer zu überschreiten. Das hat das Institut für Rechts­medizin der Universität Freiburg in einem Versuch mit 67 Test­personen heraus­gefunden. Demnach kann eine große Menge an alkoholfreiem Bier in kurzer Zeit verzehrt werden und trotzdem wird die Obergrenze von 0,5 Promille nicht überschritten.

Auch für Fahranfänger, die sich an die Null-Promille-Grenze halten müssen, gibt die Studie Entwarnung. Die Untersuchung zeigte, dass selbst nach dem Konsum von 1,5 Litern alkoholfreiem Bier innerhalb einer Stunde nur bei weniger als einem Drittel der Teilnehmer Alkohol im Blut nachweisbar war. Der höchste gemessene Wert lag bei lediglich 0,0056 Promille. Bedeutet: Eine Polizeikontrolle muss man nach dem Genussvon alkoholfreiem Bier nicht fürchten.

Alkoholfreies Bier am Steuer: Sicherheit geht vor

Das Empfinden von Betrunkenheit kann jedoch unterschiedlich sein. Manche Menschen fühlen sich schneller angetrunken als andere – und dieses Trunkenheitsgefühl kann auch bei alkoholfreiem Bier eintreten. Personen, die sich schnell angetrunken fühlen, sollten eher darauf verzichten, sich ans Steuer zu setzen.

Übrigens: Bereits ab 0,3 Promille können bei einem Unfall schwere Konsequenzen wie drei Punkte in Flensburg, der Verlust der Fahrerlaubnis sowie Geld- oder Freiheitsstrafen drohen. Alkoholfreies Bier sollte zudem von abstinenten Alkoholikern und Kindern gemieden werden, um keine ungewollte Neigung zu Alkohol zu fördern.