Winsen. Tierrechtsorganisation PETA hatte Strafanzeige gegen den Günter Garbers gestellt. Nun kam es zu einer Einigung.

Der Strafprozess gegen den Glüsinger Gnadenschäfer Günter Garbers wurde vom Amtsgericht Winsen eingestellt. Die Tierrechtsorganisation PETA hatte, wie berichtet, Strafanzeige gegen Garbers wegen Verstößen gegen das Tierschutzrecht gestellt. Die Verhandlung wurde mehrfach verschoben.

PETA wirft Garbers vor, auf seinem „Gnadenhof am Mühlenbach“ Tiere zu vernachlässigen und verstorbene Tiere illegal zu entsorgen. Garbers weist die Vorwürfe zurück.

In der Strafanzeige geht es unter anderem um Rind „Heinzi“

In der Strafanzeige ging es unter anderem um das Verenden des Rindes „Heinzi“ in Garbers‘ Obhut. Das Tier war zuvor durch mehrere TV-Berichte über den Gnadenhof zu einer kleinen Berühmtheit geworden. Im Vorwege der Verhandlung hat Garbers Gutachten beigebracht, die ihn entlasten sollen.

Das Prinzip eines Gnadenhofs ist es, dass Tiere, die ansonsten zum Schlachter gekommen wären, hier weiterleben dürfen. Stirbt ein Tier eines natürliches Todes muss dies aber gemeldet, der Fall amtlich erfasst und in der Tierkörperbeseitigung abgegeben werden. In einer spektakulären Aktion hatte der Hamburger Tierschutzverein Anfang 2021 auf einer Fläche, die zum Hof gehört, Schafskadaver ausgraben lassen.  Garbers hingegen versichert, verendete Tiere stets ordnungsgemäß zum Abdecker gebracht zu haben und dies belegen zu können.

Strafverfahren gegen Auflagen ohne Verhandlung eingestellt

Strafverfahren können gegen Auflagen ohne Verhandlung eingestellt werden, wenn sich Gericht, Staatsanwaltschaft und Angeklagter darüber einig sind und die mögliche Strafe gering ausfallen würde. Garbers soll nun eine Geldspende an eine Naturschutzorganisation leisten. „Damit kann ich leben“, sagt er. „Dafür bin ich diesen Ärger los. Erst einmal. Es stehen noch weitere Anzeigen aus.“