Harburg/Buxtehude. Hamburg ist Hauptstadt der Stifter – auch in Harburg Stadt und Land sind viele ansässig. Das Abendblatt stellt sie vor.
Soziales Engagement leicht gemacht Seit zehn Jahren fördert die Stiftung für Stifter der Sparkasse Harburg-Buxtehude das Gemeinwohl in der Region „Es macht Spaß, Gutes zu bewirken und das auch noch für die Ewigkeit“, sagt Isabel Klindworth. „Ich finde, ich habe den schönsten Job im Haus.“
Isabel Klindworth ist Stiftungsmanagerin bei der Sparkasse Harburg-Buxtehude. Fast ausschließlich befasst sie sich mit jenen wohltätigen Einrichtungen, die Vermögen auf Dauer erhalten und die jährlichen Kapitalerträge einem vom Stifter festgelegten gemeinnützigen Zweck zukommen lassen. „Stiftungen tragen wesentlich dazu bei, gesellschaftliche Herausforderungen zu meistern, soziale Ungleichgewichte auszugleichen, Kunst und Kultur zu fördern. Deshalb passen Stiftungen zu unserem öffentlichen Auftrag, das Gemeinwohl in der Region nachhaltig zu fördern“, erklärt Andreas Sommer, der Vorstandsvorsitzende der Sparkasse Harburg-Buxtehude.
Die Sparkasse engagiert sich mit gleich drei Stiftungen: Die erste verbessert die Lebensqualität im Landkreis Harburg und in Buxtehude, die zweite kommt explizit Kindern und Jugendlichen der Stadt
Buxtehude zugute. Die dritte, die „Stiftung für Stifter“, fördert den Stiftungsgedanken an sich. Die Metropolregion Hamburg gehört zu den Stiftungshochburgen in Deutschland. Allein in der Hansestadt gibt es derzeit mehr als 600 von ihnen.
Testamentarische Regelungen für 30 Millionen Euro
Immer mehr Menschen möchten sich gesellschaftlich engagieren und Projekte in ihrem Umfeld nachhaltig unterstützen. Doch Stiftungsrecht ist äußerst komplex. Zudem haftet Stiftungen der Ruf des Elitären an. Um diese Hemmnisse für potenzielle Förderer auszuräumen, wurde am 14. Dezember 2011 die Stiftung für Stifter aus der Taufe gehoben. „Damit haben wir ein juristisches Gerüst geschaffen, das es erlaubt, sich einfach und auch schon mit vergleichsweise geringen Summen zu engagieren. Durch dieses Konstrukt fühlt sich ein breiteres Klientel angesprochen“, sagt Sommer, der auch Stiftungsratsvorsitzender der Stiftung für Stifter ist.
Wie gut die Stiftung ankommt, belegt die Entwicklung Stiftungskapitals. Beim Start im Jahr 2011 betrug es 130.000 Euro. Jetzt sind es bereits 2,2 Millionen Euro. In Zukunft wird die Summe noch weiter ansteigen. „Wir haben bereits testamentarische Regelungen für weitere 30 Millionen Euro“, verrät Antonio do Carmo, Vorstand der Stiftung für Stifter und Leiter des Private Banking. „Für uns ist die Frage, was nach dem Ableben mit dem Vermögen geschehen soll, kein Tabuthema. Die Kunden sind uns dankbar, dass wir das offen ansprechen“, erklärt do Carmo.
Eine Stiftung erschafft „Wunsch-Erben“ für die Geber
Viele Bürger haben keine Nachkommen. Eine Stiftung erschafft gewissermaßen „Wunsch-Erben“. Sie ermöglicht es, aus Dankbarkeit für ein erfolgreiches Leben etwas an die Region und ihre Menschen zurück zu geben.
Die Stiftung für Stifter bietet verschiedene Möglichkeiten, sich zu engagieren. Als Spender mit einer Finanzspritze für eines der zahlreichen gemeinnützigen Projekte. Oder als Zustifter, beispielsweise für die drei Regionalforen - Landkreis Harburg, Bezirk Harburg und Stadt Buxtehude. Ab 25.000 Euro kann ein eigener Stiftungsfonds eröffnet werden. Für die Gründung einer eigenen Treuhandstiftung sind mindestens 100.000 Euro nötig.
Stiftungsmanagement bietet ein Rund-um-Sorglos-Paket
Die Vielzahl der Möglichkeiten macht so manchen potenziellen Geldgeber ratlos. Da helfen die Experten von der Sparkasse. Sie zeigen auf, welche Option am besten zur anvisierten Summe und dem Verwendungswunsch passt. Falls noch keine konkrete Vorstellung von einem Projekt oder Stiftungsziel existiert, gibt es auch dafür Orientierungshilfe. Denn niemand weiß besser als die mit der Region eng vernetzten Sparkassenmitarbeiter, welche Institutionen einer Förderung bedürfen und welches Projekt wert ist, unterstützt zu werden. „Für jeden ist etwas dabei“, sagt Isabel Klindworth., „Es gibt kein Bedürfnis, das wir nicht befriedigen könnten. Die einzige Grundvoraussetzung ist die Gemeinnützigkeit“.
Nach getroffener Entscheidung übernimmt die Sparkasse alles weitere. Das Stiftungsmanagement bietet ein Rund-um-Sorglos-Paket. Der Stifter muss sich weder um Verträge kümmern, noch Kontakt mit Notar, Steuerberater oder der Stiftungsaufsicht aufnehmen. Buchhaltung, Spendenbescheinigungen, Jahresabschluss – alles wird erledigt. Kostenlos, Jahr für Jahr. Der Stifter zahlt nur eine einmalige Gründungsgebühr.
Sparkasse verzichtet auf die Verwaltungsgebühren
Wegen der dauerhaften Niedrigzinsphase sind die Kapitalerträge aus den Anlagen nach den äußerst strengen Richtlinien des Stiftungsrechts vergleichsweise gering. Um die jährliche Ausschüttung für den Stiftungszweck nicht zu schmälern, verzichtet die Sparkasse auf Verwaltungsgebühren. „Wir betrachten das als Investment in die Region“, sagt Sommer.
Die Sparkasse Harburg-Buxtehude tut aber noch mehr: Jedes Jahr stockt sie die drei Regionalforen mit 5000 Euro auf. Anlässlich des zehnjährigen Bestehens der Stiftung für Stifter stattet sie die fünf Treuhandstiftungen - Töster Bürgerstiftung, Neu Wulmstorf Stiftung, Buxtehude Stiftung, Kulturstiftung Seevetal und Familie Weiß Stiftung und die 13 Stiftungsfonds, die unter dem Dach der Stiftung für Stifter verwaltet werden, mit einem Betrag von je 1010 Euro aus.
50 Projekte mit knapp 100.000 Euro gefördert
Die Hilfe kommt an. Allein in den Jahren 2019 und 2020 wurden über die Stiftung für Stifter 50 Projekte mit knapp 100.000 Euro gefördert. Schwerpunkte unter den Stiftungszwecken bilden soziale Initiativen, die Integration, Bildung und Jugend. Insbesondere Unterstützung von kranken und benachteiligten Kindern liegt vielen Stiftern am Herzen. Darüber hinaus rangieren für Stifter und Spender Kulturförderung, Kinder- und Jugendsport, Natur- und Umweltprojekte in der Gunst weit oben.
„Die meisten Stifter geben ihr Vermögen erst nach ihrem Tod ab“, weiß Antonio do Carmo. „Aber einige möchten noch miterleben, was ihr Geld bewirkt. Sie starten ihr wohltätiges Engagement zunächst meist mit einer kleineren Summe, beispielsweise einem eigenen Stiftungsfonds, den sie nach und nach aufstocken.“ Dabei erfahren die Stifter, was auch Isabel Klindworth täglich spürt: Es ist erfüllend, Gutes zu bewirken.
Zwei Drittel der Stifter in Deutschland sind Privatpersonen
In der Bundesrepublik gibt es zurzeit 23.876 rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts. Rund zwei Drittel der Stifter in Deutschland sind Privatpersonen, oft betätigen sich aber auch Organisationen als Stifter. Wer eine Stiftung errichtet, trennt sich für immer von seinem Vermögen. Die Stiftung legt das ihr übertragene Vermögen sicher und gewinnbringend an. Die so erwirtschafteten Überschüsse werden für den gemeinnützigen Zweck ausgegeben. Das gestiftete Vermögen selbst muss als Grundkapital der Stiftung erhalten bleiben. Denn eine Stiftung ist für die Ewigkeit gedacht und kann in der Regel nicht aufgelöst werden.