Göttingen. In der Nacht auf den 1. Oktober rast ein Mann mit 120 Kilometern pro Stunde durch Göttingen. Später kommt es zu einem Unfall, der einer Person das Leben kostet. Nun gibt es ein Urteil.

Nach einem tödlichen Unfall hat das Landgericht Göttingen einen Mann zu einer Haftstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt. Die Kammer verurteilte den Mann wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung sowie gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr. Er fuhr nach Auffassung des Gerichts in der Göttinger Innenstadt mit mindestens 120 Kilometern pro Stunde in den Gegenverkehr, wo er mit Auto des tödlich verunglückten Unfallopfers frontal zusammenstieß. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Täter unter starkem Alkoholeinfluss

Ein damals 31-Jähriger starb kurz nach dem Unfall in der Nacht auf den 1. Oktober 2023 in einem Krankenhaus. Ein damals 38-Jähriger wurde ebenfalls verletzt, weil das Auto des 31-Jährigen gegen sein Fahrzeug geschleudert wurde. Das Gericht ist sich sicher, dass der Täter mindestens 1,86 Promille Alkohol im Blut hatte. Nachdem er sich im Streit von seiner damaligen Freundin getrennt hatte, habe der Angeklagte fast eine ganze Flasche Kräuterschnaps sowie Bier getrunken. Später sei er dann nach Göttingen gefahren. Dabei habe er gewusst, wie betrunken er war. Es sei nicht auszuschließen, dass er bis zu 2,5 Promille Alkohol im Blut hatte.

Der Angeklagte, der zuletzt als Lagerist arbeitete, hatte sich am vorletzten Prozesstag für die Tat entschuldigt. Er verfolgte das Urteil regungslos. Ein Dolmetscher übersetzte die Ausführungen des Vorsitzenden Richters für ihn ins Polnische. Die Mutter des Unfallopfers brach bei der Urteilsverkündung in Tränen aus. Der Bruder verfolgte das Urteil sichtlich gefasst. Der Vorsitzende Richter sprach von einem harten Urteil, dass sich für die Angehörigen möglicherweise wie Hohn anfühle. Es könne den Schmerz der Angehörigen nicht lindern.

Urteil unter den Forderungen der Anklage

Mit dem Urteil blieb das Gericht leicht hinter den Forderungen der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage zurück. Sie hatten eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten gefordert. Neben der Haftstrafe wird dem Mann auch die Fahrerlaubnis entzogen. Frühestens in zwei Jahren kann er in Deutschland eine Neue beantragen und wieder Auto fahren. Letztlich müsse aber die zuständige polnische Behörde, die den Führerschein ausstellte, über das weitere Vorgehen entscheiden. Das Gericht stützte sein Urteil vor allem auf die Aussagen von Zeugen sowie den Schäden an den Autos. Der Angeklagte hatte gesagt, er könne sich an die Tat nicht erinnern. Die Verteidigung hatte eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten beantragt, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte.

Ein zu Prozessbeginn von der Staatsanwaltschaft illegales Autorennen mit Todesfolge habe nicht mit Sicherheit nachgewiesen werden können, sagte der Vorsitzende Richter. Die Kammer sei der Meinung, dass es sich bei der Tat um einen Unfall handele. Das Unfallopfer habe allerdings keine Chance zum Ausweichen gehabt, betonte der Vorsitzende Richter. Er sagte zum Angeklagten: „Die Tat macht fassungslos. Sie sind gefahren wie ein Irrer.” Er habe nicht bloß einen Fehler gemacht - „das war eine Katastrophe”.

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