Lüchow. Bei Geburtstagsparty wurde vermutlich ein Mixgetränk mit Ecstasy konsumiert. Zwei Mädchen waren zeitweise auf der Intensivstation.

Bei einer Geburtstagsfeier mit bis zu 25 Kindern und Jugendlichen in Lüchow (Niedersachsen) konsumierten am Freitagnachmittag zehn Personen im Alter zwischen 13 und 16 Jahren vermutlich ein Mix-Getränk mit Ecstasy. Anschließend "waren mehrere Jugendliche und Kinder desorientiert und erbrachen sich", teilte die Polizeiinspektion Lüneburg am Sonntag mit. Sechs Personen mussten ins Krankenhaus gebracht werden, zwei Mädchen (13 und 14) kamen auf die Intensivstation. Am Montag waren alle Kinder und Jugendliche wieder aus Kliniken entlassen worden.

Wie war es zu dem Vorfall in Lüchow gekommen? Im Rahmen der Party im Außenbereich des Schulwegs, bei der auch Alkohol konsumiert wurde, mixte ein Jugendlicher vermutlich ein Getränk und reichte es in einer Gruppe herum. "Alarmierte Einsatzkräfte von Rettungsdienst und Polizei waren ab 17 Uhr im Einsatz und kümmerten sich um die Erstversorgung der teilweise stark schwankenden Jugendlichen", so Polizeisprecher Kai Richter.

Ecstasy-Drink: Zehn Kinder und Jugendliche im Krankenhaus

Auf einem nahegelegenen Parkplatz richtete der Rettungsdienst eine Sammelstelle für die Betroffenen ein. Mehrere Rettungswagen waren vor Ort und versorgten die zehn Kinder und Jugendlichen medizinisch. "Sechs Personen wurden anschließend in umliegende Krankenhäuser nach Dannenberg, Uelzen und Salzwedel verbracht", teilte der Polizeisprecher mit. Die Beamten stellten bei den Kindern und Jugendlichen einen Atemalkoholwert zwischen 0,1 und 1,4 Promille fest. Außerdem wurde mehreren Betroffenen noch am Abend Blut abgenommen.

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Der vermeintliche Hersteller des Mixgetränkes, ein 16-Jähriger aus der Region, konnte schnell ermittelt und kurz darauf angetroffen werden. "Er wurde wie alle anderen Minderjährigen den Erziehungsberechtigten übergeben", so Polizeisprecher Richter. Nun ermittelt die Polizei wegen gefährlicher Körperverletzung und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz – sowie wegen weiteren Drogenkonsums.