Lüneburg. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht folgte einer Klage einer Golferin. Wie die Richter ihre Entscheidung begründen.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat die 2G-Regelung für die Nutzung von Sportanlagen unter freiem Himmel in Niedersachsen außer Vollzug gesetzt. Wie das Gericht am Dienstag mitteilte, gab der 14. Senat einem Eilantrag einer Golfspielerin statt, die nicht geimpft oder genesen ist. Die Regelung in der Corona-Verordnung sei mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nicht vereinbar. Der Beschluss ist unanfechtbar. Zwar ist damit ebenfalls die Regelung für Mannschaftssportarten aufgehoben, sie könne aber verordnet werden, entschieden die Richter.

Die umfassende Untersagung der Nutzung von Sportanlagen unter freiem Himmel durch Menschen, die nicht über einen Impf- oder einen Genesenennachweis verfügen, erweise sich als unangemessen und verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigter Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit. Bei der Sportausübung mit einer Vielzahl sich körperlich anstrengender Personen in geschlossenen Räumen besteht laut Gericht ein signifikant erhöhtes Infektionsrisiko, das eine Zutrittsbeschränkung auf geimpfte und genesene Personen rechtfertige.

Gericht sieht Unterschiede zwischen Indoor- und Outdoor-Sport

Bei der Nutzung von Sportanlagen unter freiem Himmel sei indes ein solches erhöhtes Risiko nicht in jedem Fall auszumachen. Ohne Zweifel bestehe es dort, wo Mannschaftssport betrieben wird, die die Einhaltung eines Abstandsgebots oder einer Maskenpflicht nicht erwarten lasse – zum Beispiel Fußball oder Basketball. Bei der Ausübung von Individualsport unter freiem Himmel (Leichtathletik, Tennis, Golf) liegt aus Sicht des OVG ein erhöhtes Infektionsrisiko hingegen fern.

Die derzeitige Corona-Verordnung ist noch bis zum 2. Februar gültig. Somit werden in der neuen Fassung voraussichtlich geänderte Regeln für diesen Sportbereich enthalten sein. Bereits vor Weihnachten hatte das OVG die 2G-Regel im Handel gekippt: Auch nicht gegen das Coronavirus geimpfte Menschen dürfen in Niedersachsen somit shoppen gehen. Die verschärften Maßnahmen für körpernahe Dienstleistungen, also etwa Friseure, hatte das OVG ebenfalls außer Vollzug gesetzt. Mit einem negativen Test können seither auch ungeimpfte Menschen zum Friseur oder der Kosmetik gehen.

Zuschauer-Obergrenze im Profisport bleibt weiterhin bestehen

Die Obergrenze von 500 Zuschauern im Profisport bleibt nach Plänen der Landesregierung hingegen bestehen. „Niedersachsen plant weder Verschärfungen noch Lockerungen. Das heißt, bei uns bleibt es dabei, dass Veranstaltungen nur mit bis zu 500 Personen zulässig sind“, erläuterte eine Regierungssprecherin. Zuvor hatte Bayern am Dienstag angekündigt, etwa in der Fußball-Bundesliga bis zu 10.000 Zuschauer zuzulassen. Neben dieser Obergrenze soll dort eine maximale Auslastung von 25 Prozent der Zuschauerkapazität gelten.

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