... oder auch 50.000. Also Vorsicht, bevor man das sehr bekannte Flugobjekt im Marmeladenbrot versenkt
Man ahnt die juristischen Komplikationen. Was, bitte, ist denn ein „vernünftiger Grund“? Für manchen reicht es schon, wenn die gelb-schwarzen Plagegeister um das Bier herumsummen, bei anderen, wenn sie auf dem Pflaumenkuchen sitzen, und wieder andere empfinden einen Stich als Grund genug, eine Wespe zu erschlagen. Aber wie sieht das ein Gericht?
„Ohne vernünftigen Grund“ nämlich ist es in Deutschland verboten, Wespen zu fangen, zu verletzen oder eben zu töten. Also: Bewahren Sie Ruhe, fahren Sie Ihre Nerven herunter, tiiiiief durchatmen, wenn die Hautflügler gierig das Marmeladenbrot umkreisen, Interesse am Pfirsich finden (und ihre 20 Schwestern auch) oder in die Colaflasche klettern.
Die tun nichts, die wollen nur fressen – sagen Naturforscher. Und sie stehen unter besonderem Schutz. Nur Allergiker dürfen sich auf „Notwehr“ berufen, wenn sie töten. Bis zu 5000 Euro kostet es Strafe, auch in Hamburg, wenn man ihnen nach Leib und Leben trachtet. Bis zu 50.000 Euro gar, wenn es sich um eine besonders gefährdete Art handelt wie die Kreiselwespe. Die gibt es zum Glück in unserer Stadt nicht. Könnte sonst teuer werden. Die wenigsten unter uns können schließlich ein 50.000-Euro-Tier von einem 5000-Euro-Biest unterscheiden.
Aber wer fängt denn bitte immer an mit dem aggressiven Stören? Wer hat seinen Stachel poliert und scharf gemacht? Wir doch nicht. Wir hauen nur panisch in die Luft, drohen, schlagen um uns, was die Wespen noch heißer macht. Die gefürchteten Hornissen übrigens lassen uns in Ruhe, wenn wir ihr Nest nicht attackieren. Sie mögen keinen Pflaumenkuchen, aber vernichten Wespen. Und das völlig straffrei.