Wolfgang Schäuble willPolitikern das Twittern ausdem Plenarsaal verbieten
Vor Kurzem tadelte Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) in einem Brief jene Politiker, die während der Plenarsaalsitzungen im Bundestag twittern. Sie sollten ihre Smartphones doch bitte in der Tasche lassen. Die Reaktion: eine Mischung aus Aufschrei und Spott.
Wer einmal Vorzüge von sozialen Netzwerken erkannt hat, lässt sich von einem mahnenden Zeigefinger noch lange nicht am Posten hindern. Das gilt für Schüler wie Bundespolitiker gleichermaßen.
Gerade Twitter hat sich für die Abgeordneten als wirksame Plattform etabliert. In Zeiten, in denen Bürgergespräche und öffentliche Sitzungen eher wenig Menschen aus den heimischen Sofakissen aufspringen lassen, ist ein Twitter-Account der direkte Draht zum potenziellen Wähler. Aber auch zu Berufskollegen aus gegnerischen Lagern. Eine auf Twitter ausgetragene Fehde fesselt mehr Follower als der Livestream der Parlamentsdebatte.
Was statt des Verbotswirklich helfen würde
Ganz falsch ist Schäubles Anliegen dennoch nicht. Denn dank Like & Share ist die Reichweite eines Tweets unberechenbar und ein unbedachter Post kann schnell nach hinten losgehen. Die Hausordnung des Bundestags besagt nicht umsonst, dass Unterlagen nicht lesbar fotografiert werden dürfen.
Vor einem Beschluss werden oft unterschiedlichste Ideen geäußert und wieder verworfen. Landen einzelne Redebeiträge aus dem Zusammenhang gerissen verfrüht im Netz, muss erst einmal aufwendig Schadensbegrenzung betrieben und dafür gesorgt werden, dass die endgültige Entscheidung genug Beachtung findet. Die Sache mit dem direkten Draht wird dabei zum Drahtseilakt.
Aber ein Twitterverbot ist nicht die Lösung. Das funktioniert schon in der Schule nicht. Das Dasein als Abgeordneter beruht auf dem Vertrauen der Wähler – und die wollen nicht das Gefühl haben, dass ihnen etwas vorenthalten wird. Regeln für das Twittern direkt aus dem Plenarsaal sind aber nicht verkehrt, zum Beispiel, was das Recht am eigenen Bild oder Täuschung angeht. Vielleicht sollte erst einmal die Hausordnung des Bundestages modernisiert werden, damit Verstöße benannt und geahndet werden können.