Hamburg. Mann flieht per Räuberleiter aus Abschiebegewahrsam. Es war schon der vierte Ausbruch
Es waren dramatische Szenen auf dem Flughafen Fuhlsbüttel: Polizisten suchten mit Spürhunden das Vorfeld ab, die Feuerwehr stellte Scheinwerfer auf, der Tower brach sofort alle Starts und Landungen ab. Ein entflohener Albaner aus dem Abschiebegewahrsam hatte am Donnerstagabend den Airport lahmgelegt. Der Mann ist noch immer auf der Flucht. Es war nicht der erste Ausbruch – und eine „Räuberleiter“ reichte schon aus.
Laut Ausländerbehörde tat sich der 22 Jahre alte Albaner Pjeter A. mit einem 24 Jahre alten Algerier zusammen, um zu fliehen. Sie hebelten mit einem Stuhl ein Fenster auf und rannten im Schutz der Dunkelheit zum Zaun, der an das Flughafengelände grenzt. „Der Albaner hatte zuvor das Bett in seinem Raum so drapiert, dass es so aussah, als ob er schlafe“, sagte eine Sprecherin der Innenbehörde. Mithilfe seines Komplizen gelangte Pjeter A. auf den 2,50 Meter hohen Zaun, der mit einfachem Stacheldraht gesichert ist.
Aber anstatt den Algerier dann mit hochzuziehen, sprang der Albaner hinunter und flüchtete allein. Der Algerier konnte wenig später gefasst werden. Da Pjeter A. auf der anderen Seite auch auf das Rollfeld des Flughafens gelangt sein könnte, wurde der Airport komplett gesperrt. Erst nach einer Stunde konnte Entwarnung gegeben werden. Die Bundespolizei fand aber auch woanders keine Spuren.
Ein Polizeisprecher sagte am Freitag, dass die Fahndung andauere. Es gibt aber offenbar keine genauen Anhaltspunkte. Da der 22-Jährige weder ein Handy noch eine Geldkarte besitzt, gestaltet sich die Suche schwierig. Wie die Ausländerbehörde bestätigte, hatte es zuvor schon fünf Fluchtversuche aus dem Abschiebegewahrsam gegeben, von denen drei erfolgreich waren. Die Einrichtung, die Hamburg mit zwei Millionen Euro pro Jahr deutlich mehr kostet als bislang bekannt, ist seit ihrem Bau 2016 umstritten, da dort nur wenige Menschen vor ihrer Abschiebung untergebracht werden – in diesem Jahr bislang knapp 80 Personen.
Laut Innenbehörde sollen zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen geprüft werden – dies sei bereits unabhängig von dem jüngsten Fall geplant gewesen. Es gebe aber rechtliche Grenzen.