Auckland.
Der umstrittene deutsche Internetunternehmer Kim Dotcom und drei seiner Mitarbeiten dürfen in die USA ausgeliefert werden. Das entschied das oberste Gericht in Neuseeland am Montag. Dem 1974 als Kim Schmitz in Kiel geborenen Dotcom drohen in Amerika 20 Jahre Haft, unter anderem wegen Urheberrechtsverletzungen und Geldwäsche. Dotcom erklärte das Urteil in einem Interview dennoch zum Sieg.
13 unterschiedliche Vergehen führen die US-Behörden im Fall Kim Dotcom auf – unter anderem Internetpiraterie, Copyright-Verstöße und Geldwäsche. Über die von ihm gegründete Internetplattform Megaupload soll geschütztes Material wie Videos illegal getauscht worden sein. Den – vor allem US-amerikanischen – Rechteinhabern soll so eine halbe Milliarde US-Dollar entgangen sein. Der 43-Jährige lebt seit vielen Jahren in Neuseeland.
In seinem Urteil stellte das Gericht allerdings fest, dass eine Auslieferung nur wegen des Betrugsvorwurfes möglich sei, nicht wegen Urheberrechtsverletzungen. Das sieht Kim Dotcom als einen „großen Sieg“, wie er in einem Interview mit dem „New Zealand Herald“ sagte. „Wir haben den großen legalen Streitpunkt für uns entschieden“, sagte er. Er gehe nun voller Selbstvertrauen in Berufung.
Auf Twitter kommentierte der Internetunternehmer seinen Fall weiter: „Es ist ein politischer Fall. Es ist ein politisches Urteil.“
Für Kim Dotcom ist sein Fall inzwischen zum Kampf gegen das Establishment geworden. „Dieser Fall ist wichtig für die Welt“, twitterte Kim Dotcom. „Erlaubt den USA nicht eine globale Rechtsprechung und dabei jede Firma oder jede Person zu zerstören, die sie nicht mögen.“
Die USA handeln ihn in der Liga von Julian Assange und Edward Snowden. Seine Megaupload-Millionen wurden bereits von der US-Regierung konfisziert. Kim Dotcom hingegen argumentiert, er habe nur eine Internet-Plattform betrieben und könne für illegalen Handel der Nutzer nicht bestraft werden.