Hamburg. Richterspruch gefährdet Senats-Strategie. Behörde legt Beschwerde gegen Urteil ein. 80 Millionen Euro für Großunterkunft
Der gerichtlich verfügte Baustopp für eine große Flüchtlingsunterkunft in Klein Borstel könnte sich auf alle Vorhaben des Senats zur Bewältigung der Flüchtlingskrise auswirken. Neben der Einrichtung in Klein Borstel mit 700 Plätzen begründet die Stadt den Bau von 47 Unterkünften mit dem Sicherheit- und Ordnungsgesetz (SOG) – darunter sind ehemalige Baumarkthallen in Bergedorf und Rahlstedt sowie das Zeltlager am Jenfelder Moorpark. Das geht aus einer Anfrage der CDU-Fraktion hervor. Die Sozialbehörde hält die meisten Planungen für rechtlich unbedenklich.
Das Verwaltungsgericht hatte am Mittwoch entschieden, dass die Rechte von Nachbarn bestehen bleiben, auch wenn ein Flüchtlingsheim mit Hilfe des SOG errichtet werden soll. Das jüngst veränderte Baurecht, das Ausnahmen bei Flüchtlingsunterkünften erlaubt, halten die Richter für verfassungsrechtlich bedenklich. Der Anwalt der Kläger, Gero Tuttlewski, sagte, es werde weitere Klagen geben. Die Sozialbehörde kündigte an, gegen das Urteil Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einzulegen. Die Entscheidung der Verwaltungsrichter sei von so großer Bedeutung, dass eine rechtliche Klärung unverzichtbar sei, sagte Behördensprecher Marcel Schweitzer.
SPD und Grüne kritisierten das Urteil. „Das Verwaltungsgericht hat die aktuelle Notlage eines Stadtstaates bei der Unterbringung von Flüchtlingen aus unserer Sicht leider nicht hinreichend gewichtet“, erklärten beide Bürgerschaftsfraktionen. Die CDU-Abgeordnete Karin Prien mahnte das Ende des „rot-grünen Konfrontationskurses“ bei der Flüchtlingsunterbringung an. FDP-Fraktionschefin Katja Suding meinte: „Wer wie Bürgermeister Olaf Scholz die Bürger nicht mitnimmt und auf fragwürdiger Rechtsgrundlage agiert, fährt gegen die Wand.“
Derweil geht die Planung für Großunterkünfte weiter. Das Quartier in Neugraben-Fischbek soll nach Abendblatt-Informationen rund 80 Millionen Euro kosten.
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