Hamburg. Früher stand man nach dem ersten Schrei auf, heute verurteilt man das Tier zu lebenslanger Haft im Stall.

„Wenn der Hahn kräht auf dem Mist …“ Das war mal so üblich, früher, als der Mist noch auf dem Hof lag und nicht durch soziale Netzwerke waberte. Beim ersten Hahnenschrei stand man auf, der verlässlich Naturwecker half allen. Früher. Nun hat sich (glücklicherweise) seitdem vieles geändert. Außer der Fähigkeit mancher Hähne, wirklich markerschütternd zu krähen.

Da ist zum Beispiel ein Hahn in der Kleinstadt Müncheberg in Brandenburg, der regelmäßig zwischen 3 und 6 Uhr morgens seine Lautäußerungen mit erheblichen Dezibel von sich gibt. Und damit eine Anwohnerin aus dem Schlaf reißt, die 20 Meter entfernt ihr Ruhequartier hat. Hält sich dieses Federvieh doch einfach nicht an die gesetzliche Nachtruhe zwischen 22 und 6 Uhr.

Hahn wurde verurteilt

Und weil eine Verständigung zwischen der schlafgestörten Dame und dem Besitzer des Hühnervogels wohl nicht möglich war, endete der Streit vor Gericht. Sogar ein detailliertes „Krähprotokoll“ habe die ruhebedürftige Klägerin vorgelegt, hieß es. Man kann sich das vorstellen: „Dienstag, 6.9., 3.46 Uhr; Mittwoch, 7.9., 3.57 Uhr“. Und so fort.

Manche sind da sehr genau. Der Beweis wurde jedenfalls anerkannt – und der Hahn sozusagen verurteilt, künftig nicht mehr so laut zu schreien. Da es ihm aber an Sinn und Verstand fehlt, das Urteil zu begreifen und sich danach zu verhalten, muss der Halter ihn nun nach Paragraf 10 des Landesimmissionsschutzgesetzes in einem geschlossenen und schallisolierten Stall unterbringen.

Wer herumschreit, wird weggesperrt

Das ist sehr konsequent: Wer herumschreit, wird weggesperrt. Bleibt nur noch das Geständnis, dass man sich dieses kompromisslose Vorgehen bei so einigen menschlichen Krakeelern manchmal auch mal wünschen würde.