Immer montags wollen wir an dieser Stelle auf Kritik an der Berichterstattung, auf Fragen und Debatten eingehen.
Liebe Leserinnen und Leser, liebe Freunde des Abendblatts, immer montags beschäftigen wir uns an dieser Stelle mit Ihren Wünschen oder Ihrer Kritik. Wir wollen auch über die großen Leser(brief)-Debatten sprechen und unseren Leserinnen und Lesern Einblicke in unsere Arbeit geben, sowohl in die Art, wie wir recherchieren, als auch, wie das Abendblatt gemacht wird. Wenn Sie Anregungen haben, her damit, eine E-Mail reicht. Die Adresse lautet: chefredaktion@abendblatt.de
Zwei Künstler äußern sich politisch. Udo Lindenberg ordnet das AfD-Wahlergebnis in Thüringen als „gruselig“ ein („Seht ihr denn nicht an den Häuserwänden dieselben alten neuen Parolen?“), Sarah Connor singt in ihrem Hamburg-Konzert explizit gegen „AfD-Idioten“ an – und das Abendblatt berichtet, unter anderem auf der Titelseite. Anschließend erreichen uns eine Reihe Leserbriefe zum Thema und einer mündet in die Frage „Wo steht eigentlich das Hamburger Abendblatt?“
Eine Frage, auf die es eine ganz einfache, unmissverständliche Antwort gibt: auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, auf dem Boden des Grundgesetzes.
Dort heißt es unter anderem „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.“ (Artikel 5).
Eine aus unserer Sicht wichtige Quelle sind unabhängige Medien wie das Hamburger Abendblatt, die, um einmal mit Ferdinand Lassalle zu sprechen, „sagen, was ist“, also einerseits das Weltgeschehen dokumentieren, andererseits aber auch einordnen und kommentieren. Dabei fühlen wir uns keiner politischen Richtung zugehörig oder verantwortlich – dazu ist die Abendblatt-Redaktion auch viel zu heterogen –, wohl aber sind wir einem gemeinsamen Wertekanon verpflichtet.
Der besteht aus einer Ablehnung von Totalitarismus und Rassismus, von Antisemitismus, Homophobie und Sexismus. Der gerne Voltaire zugeschriebene Satz „Ihre Meinung ist das genaue Gegenteil der meinigen, aber ich würde mein Leben dafür geben, dass Sie sie sagen können“, mag pathetisch klingen, trifft jedoch den Kern.
Allerdings gibt es in der Realität auch klare Grenzen der Meinungsfreiheit. So heißt es im Grundgesetz zum Recht auf freie Meinungsäußerung: „Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.“
Was unter anderem ganz konkret bedeutet, wer den Holocaust leugnet oder missliebigen Politikerinnen und Politikern mit ihrer Ermordung droht, wer versucht, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu benutzen, um sie zu zerstören, kann für sich nicht Meinungsfreiheit reklamieren. Er oder sie ist vielmehr ein Fall für die Staatsanwaltschaft.
Bundespräsident Frank-Walter-Steinmeier hat im „Tagesspiegel“-Interview erklärt, jeder habe den Anspruch darauf, dass ihm zugehört werde, aber keinen Anspruch darauf, dass ihm dann auch alle zustimmen. Das ist richtig, darf allerdings nicht missverstanden werden. Denn bei aller gebotenen Toleranz gilt doch immer: Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen.
Kein Verbrechen, sondern die ureigene Aufgabe des Journalismus ist das Dokumentieren von Debatten. Sowohl Udo Lindenberg als auch Sarah Connor haben sich in der Öffentlichkeit zu den Wahlergebnissen in Thüringen und anderen Bundesländern geäußert, die im In- und Ausland für Schlagzeilen gesorgt haben. Die Diskussion darüber ist wichtig – und wurde deshalb von uns auf der Meinungsseite in der Leserbriefspalte abgebildet. Genau so übrigens, wie es das Grundgesetz (siehe oben) definiert.