Hamburg. Hamburgs Generalstaatsanwalt kritisiert den gewachsenen Einfluss der Politik. Unser Leitartikel im Abendblatt.

Hamburgs Generalstaatsanwalt Jörg Fröhlich ist bislang eher als Mann der leisen Töne bekannt. Seit Justizsenator Till Steffen (Grüne) den Juristen vor vier Jahren an die Spitze der Anklagebehörde holte, hat sich Fröhlich nur selten öffentlich deutlich wahrnehmbar zu Wort gemeldet. Dabei gibt die herausgehobene und relativ unabhängige Position dem „General“ durchaus die Macht dazu, und manche von Fröhlichs Vorgängern haben davon ausgiebig Gebrauch gemacht und sich zum Teil gegenüber dem jeweiligen Justizsenator profiliert.

Nun scheint auch Fröhlich eine Kehrtwende zum Klartext beschreiten zu wollen. Sein öffentlich erhobener Vorwurf, die Staatsanwaltschaften fühlten sich von der Politik „zunehmend für justizfremde Zwecke missbraucht“ und es gebe „Vereinnahmungstendenzen“ der Justizverwaltungen, die Staatsanwaltschaft fester an sich zu binden, ist politischer Sprengstoff erster Ordnung. Selbst wenn Fröhlich so klug ist und seine Kritik nur allgemein formuliert, so schließt er damit seinen Dienstvorgesetzten, den Justizsenator, mit ein.

Dass Fröhlich moniert, das Ansehen der Staatsanwälte in der Bevölkerung sei gesunken, weil sie zunehmend den Interessen der Regierenden unterworfen seien und deren Erwartungen folgen müssten, darf jedoch als übertrieben gewertet werden. Es mag Grenzfälle geben und hat sie auch gegeben, in denen die Einflussnahme des Justizministers oder -senators durch Weisungen den öffentlichen Eindruck erzeugt hat, die Ankläger seien politisch abhängig. Das sind jedenfalls hierzulande jedoch Einzelfälle.

Fröhlichs Vorwurf ist brisant

Generell wird das öffentliche Ansehen der Staatsanwaltschaft ohnehin im Wesentlichen davon geprägt, inwieweit sie ihren Aufgaben nachkommt und für eine effektive Strafverfolgung sorgt. Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat in den zurückliegenden Jahren selbstbewusst auf die deutlich gestiegene Arbeitsbelastung aufmerksam gemacht, was auch ihre Aufgabe ist. Der rot-grüne Senat hat darauf mit einer Umorganisation der Anklagebehörde und mehr Personal reagiert. Auch wenn nicht alle Stellenwünsche erfüllt wurden, so ist die Aufstockung, die auch die Gerichte umfasst, das richtige Signal.

Hamburgs Generalstaatsanwalt Jörg Fröhlich in seinem Büro.
Hamburgs Generalstaatsanwalt Jörg Fröhlich in seinem Büro. © HA/Michael Rauhe | Michael Rauhe

Ungleich brisanter ist Fröhlichs Vorwurf, die Regierenden würden zunehmend das Ermittlerwissen der Staatsanwälte anzapfen, um sich so einen politischen Vorteil gegenüber zum Beispiel der Opposition zu verschaffen. Staatsanwälte sind in der Tat berichtspflichtig gegenüber dem Dienstvorgesetzten, und das gilt besonders bei politisch sensiblen und öffentlichkeitswirksamen Verfahren. Dahinter steht bei Fröhlich der allerdings nicht konkret belegte Vorwurf des Machtmissbrauchs durch die Politik – ob sich Justizsenator Steffen das bieten lässt?

Trügt der erste Blick?

Die Staatsanwaltschaft ist im Grunde ein Zwitterwesen, da hat Fröhlich recht: zum einen Teil der Exekutive und so gesehen der Spitze der Justizbehörde gegenüber weisungsgebunden und andererseits funktional als Anklagevertretung Teil der Judikative. Die Forderung des Generalstaatsanwalts, die Anklagebehörde gewissermaßen aus der politischen Umklammerung zu lösen und an die Seite der Richterschaft als Teil der Judikative zu stellen, wirkt auf den ersten Blick überzeugend. Allerdings ist das ein justizpolitisch großes Rad, das auch die Hamburger CDU gerade unter dem Stichwort Selbstverwaltung der Justiz in Schwung zu setzen versucht.

Wichtiger als die langfristige und doch eher vage Reformperspektive ist es jetzt, dass sich der Justizsenator und sein „General“ zusammensetzen, um die Differenzen auszuräumen und klare, pragmatische Verabredungen zur Abgrenzung beider Sphären zu treffen.