Bei Dunkelheit auf dem Fahrrad immer schön das Licht einschalten! Das wissen schon die Kinder, spätestens der Verkehrskasper der Polizei sagt es ihnen. Ob der Kasper seine eigenen Kollegen jetzt zur Nachschulung bitten muss?
Vor Gericht steht aktuell Peter M. wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr. Am 3. April fuhr er mit seinem Auto über die Harkortstraße. Gegen 20.45 Uhr, es war stockduster, erblickte er vier Radler, die in Zweierreihen ohne Licht unterwegs waren. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft ergriff ihn heiliger Zorn, und er raste über die Gegenfahrbahn auf sie zu, kam kurz vor ihnen zum Stehen und brüllte „Idiiiiioten“. Jetzt die Pointe: Bei dem Quartett handelte es sich um Polizisten.
Anzeige, Ermittlungen, jetzt das Verfahren. Gestern befragte das Gericht zwei der Beamten als Zeugen: Man sei im Einsatz gewesen und aus „einsatztaktischen Gründen“ ohne Licht gefahren – was einen ähnlichen Erkenntniswert hat wie die Feststellung, dass es draußen hell ist, weil die Sonne scheint. Die Zeugen bildeten aber den hinteren Teil der lichtlosen Polizei-Phalanx, sie hätten daher nicht erkennen können, wie nah Peter M. mit dem Auto ihren vorausfahrenden Kollegen gekommen sei. Peter M. sagte, er sei beim Abbiegen zu früh rübergezogen und den Radlern versehentlich zu nahegekommen. Vielleicht habe er „Idiot“ gesagt. Weil Zweifel blieben am Grad der angeblichen Gefährdung, würde die Richterin das Verfahren gern einstellen. Übrig bliebe dann der Vorwurf der Nötigung und der Beleidigung. So oder so – ein Licht sollte allen Beteiligten aufgegangen sein: Ohne Licht fährt man nicht, Radler bepöbelt man nicht. Das weiß auch der Verkehrskasper.