Der Digitalpakt Schule wird endlich Realität. Nur das Ja des Bundesrates steht noch aus.

Zugegeben, es hat lange, sehr lange gedauert, wenn der Digitalpakt Schule endlich unter Dach und Fach sein wird. Nach der Entscheidung des Bundestags zur erforderlichen Änderung des Grundgesetzes steht nun nur noch das Ja des Bundesrats Mitte März aus, was als gesichert gilt. Dann erreicht der Geldsegen des Bundes in Höhe von fünf Milliarden Euro Zug um Zug die Schulen nicht nur in Hamburg, sondern auch in jedem anderen Ort des Landes.

Der Bund finanziert eine moderne Ausstattung der Schulen und greift damit angeblich in die Kultushoheit der Länder ein. Da sah mancher überzeugte Landespolitiker schon den Föderalismus – das dezentrale Erfolgsmodell der Bundesrepublik – in Gefahr. Doch allen Unkenrufen zum Trotz hat sich der Föderalismus gerade in diesen quälend langen Verhandlungen bewährt. Eine quasi über Nacht vom Bundestag beschlossene Grundgesetzänderung, die etliche Länder finanziell überfordert, wenn nicht stranguliert hätte, ist dank des einstimmigen Ländervetos vom Tisch. Die ausgeklügelte Machtbalance zwischen Bund, Ländern und Kommunen hat funktioniert.

Zu Recht war der Einigungsdruck sehr groß: Alles andere als einen Kompromiss, der die dringend erforderlichen Investitionen in die digitale Ausstattung der Schulen tatsächlich ermöglicht, hätte niemand verstanden. Die jetzt erreichte grundgesetzliche Klärung regelt die künftige Ko-Finanzierung des Bundes so, dass der Bund zahlt und kontrolliert, ob das Geld zweckgemäß verwendet wird, die politische Entscheidung aber bei den Ländern bleibt.

Politik mag manchmal kompliziert sein – sie muss, wie jetzt geschehen, Ergebnisse liefern. Den Schülern ist es doch egal, woher das Geld für das neue Tablet kommt. Und gute Bildung ist letztlich eine gesamtstaatliche Aufgabe.