Ja, sie können helfen. Aber auch Sorgen sind berechtigt.
Am Anfang ist es wie so oft mit der modernsten Technik: Dem einen beschert sie leuchtende Augen, dem anderen einen bitteren Schauer. Erstmals setzt die Polizei in Hamburg verstärkt auf Drohnen – aus Sicht der Beamten ist das ein großer Fortschritt, aus Sicht von Datenschützern womöglich die nächste Sprosse auf einer gefährlichen Leiter zur überwachten Gesellschaft. Tatsächlich müssen die Fluggeräte in der Praxis ein Trumpf für gewisse Momente sein.
Im Falle einer Geiselnahme hat das Sondereinsatzkommando der Polizei bislang wenige Möglichkeiten, sich unbemerkt einen genauen Überblick vom Inneren eines Gebäudes zu verschaffen – mithilfe einer nur zehn Zentimeter großen Drohne kann sich das im Einzelfall radikal ändern. Auch im Bereich der Feuerwehr tragen die Geräte potenziell dazu bei, Leben zu retten: Als Hilfsmittel bei der Suche nach Vermissten und fliegendes Auge der Beamten in brennenden Hallen. Da wäre es geradewegs ein Versäumnis der Politik, den Sicherheitskräften den Einsatz von Drohnen pauschal zu verbieten oder die Geräte nicht zu finanzieren.
Eine Verantwortung der Politik liegt aber auch darin, nicht jeder technischen Versuchung nachzugeben. Eine weitgehend unbemerkbare Luftüberwachung von Demonstrationszügen mit Drohnen wäre etwa genauso rechtlich problematisch wie unverhältnismäßig. Die Drohnentechnik birgt das Risiko, die Persönlichkeitsrechte vieler unbescholtener Bürger zu verletzen. Es braucht eine klare, überprüfbare Definition, wann die Abwehr von Gefahren dies rechtfertigt.
Die Diskussion darüber sollte nicht der Polizei und dem Datenschutzbeauftragten überlassen werden. Langfristig sind Drohnen eine von vielen Technologien, die unseren Alltag verändern – deshalb ist es an der gesamten Gesellschaft, ihre Grenzen zu verhandeln.