Warum der Stopp der Planung am Diebsteich Hamburgs Stadtentwicklung zurückwirft.
Die Eilentscheidung des Oberverwaltungsgerichts zum geplanten Fernbahnhof Diebsteich bedeutet einen herben Rückschlag für die städtebauliche Entwicklung Hamburgs. Stillgelegt werden sollte eigentlich der Bahnhof Altona als Fernverkehrsknotenpunkt, doch nun droht einem der größten Infrastrukturprojekte der Hansestadt selbst der Stillstand – mindestens um Monate, wenn nicht sogar um Jahre.
Eigentlich sollten die Bauarbeiten am Diebsteich noch in diesem Jahr beginnen. Was die Verzögerung für die Kosten des Vorhabens bedeutet, ist noch offen. Der Bund der Steuerzahler hat bereits böse Vorahnungen.
Das größte Vorhaben seit der HafenCity
Dabei geht es um weit mehr als nur um die Frage, ob die Fernreisenden im Hamburger Westen am Bahnhof Altona oder von 2023 an zwei Kilometer weiter nördlich am neuen Bahnhof Diebsteich aussteigen. Die Entscheidung des Gerichts betrifft unmittelbar auch das größte städtebauliche Vorhaben der Hansestadt seit dem Bau der HafenCity: die Entwicklung eines attraktiven, citynahen Wohnquartiers in der Neuen Mitte Altona. Erst die Verlagerung des Fernbahnhofs ermöglicht den zweiten Bauabschnitt dieses Projekts. Dort, wo jetzt noch Gleisanlagen liegen, soll auf rund 13 Hektar Fläche Raum für Wohnen, Arbeiten und Freizeit entstehen.
Mit der Verlagerung des Bahnhofs verbindet sich darüber hinaus die Hoffnung, die dringend benötigte Entlastung für den Hamburger Hauptbahnhof zu schaffen und den Fernverkehr vor allem nach und von Norden durchlässiger zu machen.
Eine marginale Frage gab den Ausschlag
Es ist schon absurd, dass ein Projekt von dieser gewaltigen Tragweite nun wegen der – mit Verlaub – eher marginalen Frage ins Stocken kommt, ob und wie die Deutsche Bahn am Diebsteich Anlagen zur Autoverladung vorsieht. Die Bahn hat den Betrieb ihrer eigenen Autoreisezüge vor knapp zwei Jahren eingestellt – auch wegen sinkender Nachfrage. Sie betreibt die Anlagen am Bahnhof Altona bisher noch für andere Anbieter wie die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB). Die Bahn hat der Planung einer Verladeeinrichtung am Diebsteich keine Priorität eingeräumt – ein Fehler, wie sich jetzt zeigt. Der Planfeststellungsbeschluss verpflichtet die Bahn zwar, eine neue Verladeeinrichtung zu planen. Doch das reichte den Richtern nicht aus.
Kaum ein größeres Projekt kann in Deutschland noch wie geplant gebaut werden. Auch in Hamburg ist es nicht das erste Mal, dass Klagen städtische Vorhaben verzögern. Der Wachtelkönig ist dafür berühmt geworden, dass er die Pläne für ein Neubaugebiet in Neugraben erheblich hat schrumpfen lassen. Für die Umsetzung der Elbvertiefung, an der die Stadt seit fast 15 Jahren plant, müssen Ausgleichsflächen für den Schierlings-Wasserfenchel und den Afro-Sibirischen Knutt gefunden werden. Die klagenden Umweltverbände sind aus grundsätzlichen, politischen Erwägungen gegen die Projekte – und froh, wenn sie einen passenden juristischen Hebel gefunden haben.
Auch dem Verkehrsclub Deutschland, der gegen den Fernbahnhof Diebsteich prozessiert, geht es keineswegs im Kern um die Autoreisezug-Verladung, sondern um die Verhinderung des Projekts insgesamt, wie seine Reaktion auf das Urteil am Mittwoch deutlich machte: Die geplante Verlegung des Bahnhofs bringe aus verkehrlicher Sicht keine Verbesserung, dafür aber erhebliche nachteilige Auswirkungen für die Umwelt, ließ er erklären. Doch nicht darum wird nun gestritten, sondern um Autozüge.