Die verpatzte Mietpreisbremse trübt die gute Bilanz.

Es war das große Versprechen für seine gesamte Amtszeit. „Ordentlich regieren“ wolle er die Stadt, sagte Olaf Scholz gern. Gemessen am Credo des ehemaligen Bürgermeisters war der 14. Juni 2018 kein guter Tag für den Senat. Das Landgericht kippte in zweiter ­Instanz ein zentrales Vorhaben, mit dem die Stadt den Anstieg der Kosten für das Wohnen in Hamburg dämpfen wollte. Wegen eines handwerklichen Fehlers werden Mieter zumindest für den Zeitraum Juli 2015 bis August 2017 keine Chance mehr haben, sich wegen eines Verstoßes gegen die Mietpreisbremse zu viel gezahlte Miete zurückzuholen. Mehr noch: Wer bereits klagt, muss sogar fürchten, dass er auf den Kosten des Verfahrens sitzen bleibt.

Peter Wenig
Peter Wenig © HA / A.Laible | Andreas Laible

Die Richter rügten, dass der Senat die Begründung für die Mietpreisbremse viel zu spät veröffentlicht habe. Jetzt soll es ganz schnell gehen: Schon Dienstag will der Senat laut SPD-Fraktionschef Dirk Kienscherf eine „juristisch wasserdichte“ Neufassung beschließen. Bleibt die Frage, warum der Senat dies nicht schon im Mai 2017 erledigte, als das Amtsgericht Altona die fehlende Veröffentlichung monierte.

Während sich die zuständige Senatorin Dorothee Stapelfeldt immerhin zu einem „Es tut mir leid für die Mieter“ durchringen konnte, griff Kienscherf das Gericht an: „Ich kann die Entscheidung nicht nachvollziehen. Sie ist nicht im Interesse der Mieterinnen und Mieter unserer Stadt.“

Die überzogene Urteilsschelte offenbart die Nervosität bei der SPD, die sich wie keine andere Partei bezahlbares Wohnen auf ihre Fahnen geschrieben hat. Der Senat hat auch auf diesem Feld viel bewegt, die Voraussetzungen für den Bau von 10.000 neuen Wohnungen pro Jahr geschaffen. Daher ist dieses Eigentor in Sachen Mietpreisbremse besonders bitter.